Wegen Künast-Urteil: Strafanzeige gegen Berliner Richter

Insgesamt sind drei Richter von der Anzeige der Anwaltskanzlei „Bernhard Korn und Partner“ betroffen.
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Wegen Künast-Urteil: Strafanzeige gegen Berliner Richter

Symbolbild: Pixabay [CC0]

Insgesamt sind drei Richter von der Anzeige der Anwaltskanzlei „Bernhard Korn und Partner“ betroffen.

Mainz. – Unlängst entschied das Berliner Landgericht, dass bestimmte Beleidigungen gegen die Grünen-Politikerin Renate Künast keinen Straftatbestand darstellen. Nachdem Kritik am Urteil aufkam, schaltet sich nun eine Anwaltskanzlei ein – und zeigt die für das Urteil verantwortlichen Richter an.

Vorwurf der Rechtsbeugung

Der Vorwurf der Anwaltskanzlei wiegt schwer. So sollen die Richter des Landgerichts ihrer Meinung nach bewusst eine Rechtsbeugung begangen haben. Im Urteil zum Fall Künast (Die Tagesstimme berichtete) stellten die Richter fest, dass sich die getätigten Beleidigungen „haarscharf an der Grenze des von der Antragstellerin noch Hinnehmbaren“ befänden.

Wie „rbb24“ berichtet, schreibt die Kanzlei „Bernhard Korn und Partner“ zu der Anzeige auf ihrer Webseite: „Das Urteil hat uns geradezu empört, weil der Verdacht naheliegt, dass sich die Richter aufgrund ihrer politischen Überzeugungen zu einem schlicht unvertretbaren Urteil entschieden haben.“

Kanzlei unabhängig von Politikerin Künast

Außerdem stellte die Anwaltskanzlei klar, dass sie unabhängig von der Politikerin – und nicht in ihrem Auftrag – handele. Die Rechtsanwältin Jessica Hamad unterstellt den Richtern eine „Verletzung des Rechtsstaatlichkeitsprinzips“. Das Urteil sei nicht weniger als ein „Justizskandal“.

Auch Künast selbst erklärte unmittelbar nach der Bekanntgabe des Urteils, dass sie dagegen Beschwerde einlegen wolle. Die Staatsanwaltschaft bestätigte laut dem „Deutschlandfunk„, dass eine Anzeige der Kanzlei im Fall Künast eingegangen sei. Derzeit werde geprüft, ob ein Anfangsverdacht besteht. 

Über den Autor

Joshua Hahn

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