Wegen Rundfunkgebühren-Protest? Polizei verdächtigt Kritiker als Reichsbürger
Im Netz hat ein Schreiben der Münchner Polizei für Empörung gesorgt, in dem ein Bürger verdächtigt wird, der Reichsbürgerszene anzugehören. Grund seien Äußerungen gegenüber dem Beitragsservice.
München. – Am Donnerstag sorgte das Bild eines Schreibens des Münchner Polizeikommissariats 44 auf der Kurznachrichtenplattform X für große Aufregung. Darin heißt es an den Empfänger gerichtet: „Sie haben sich in ihren Schreiben vom 11.03.2024 an das Amtsgericht München sowie an den Beitragsservice von ARD/ZDF/Deutschlandradio, in einer Weise gegenüber Deutschland, seiner Behörden, sowie seiner Gesetzgebung geäußert, dass der Verdacht der 'Reichsbürgerzugehörigkeit' bei Ihnen besteht“. Weiter heißt es, dass er bis zum 05.12.2024 Zeit habe, sich zu diesem Verdacht zu äußern.
„Selbst für BRD-Verhältnisse übel“
Der Nutzer, der das Schreiben auf X geteilt hatte, zeigte sich jedenfalls empört über den Inhalt. Der Vorgang sei „selbst für BRD-Verhältnisse übel“ und zeige, welche „Geschütze“ der Staat mittlerweile auffahre: „Weil ein Bürger mit einem Schreiben gegen die Zahlung der GEZ-Abgabe protestierte, stuften ihn die Behörden als Reichsbürger ein“. Kritisiert wurde auch, dass der Mann, dem keine Straftat vorgeworfen werde, sich zu dem Reichsbürgerverdacht gegen ihn äußern müsse, damit dies in die polizeiliche Bewertung einfließen könne.
Eine Sprecherin der Münchner Polizei bestätigte auf Anfrage von FREILICH die Echtheit des Schreibens. Auf die Frage, welche konkreten Äußerungen den Verdacht der „Reichsbürgerzugehörigkeit“ begründen, wurde jedoch keine Auskunft erteilt. Aufgrund der laufenden Ermittlungen sowie aus Gründen des Datenschutzes und des Persönlichkeitsrechts könnten keine weiteren Angaben zu einzelnen Personen und zum Sachverhalt gemacht werden.
Nutzer warnen vor Korrespondenz mit ÖRR
Über die Äußerungen des Empfängers des Schreibens wird auch in den Sozialen Medien spekuliert: „Wichtig wäre zu wissen, was er gegenüber dem Amtsgericht München geäußert hat. Allein gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrages zu protestieren, dürfte kaum der Auslöser gewesen sein“, schreibt etwa ein Nutzer. Ein anderer kontert: „Ziemlich naiver Gedanke! Es ist egal, wie eine Nichtzahlung begründet wird. Eine Sta (Staatsanwaltschaft, Anm. d. Red.) kann in jede noch so harmlose Begründung hineininterpretieren, was sie will.“.
Unter dem Beitrag wird nun sogar davor gewarnt, Korrespondenz mit der Beitragsstelle zu führen: „Ich sage mal so, da hat jemand eine ziemlich einfach strukturierte Vorstellung von dem, was er macht – nämlich Korrespondenz mit besagten Stellen zu führen. Das ist einfach nur dumm.“ Der X-Nutzer, der den Brief ursprünglich geteilt hat, stimmt dem zu: „Davor kann ich auch nur warnen!“