Wie der niedersächsische Landesverfassungsschutz die Nähe zur Antifa sucht
Beim Verfassungsschutz ist Stimmungsmache gegen eine Partei oder Personen aus rein politischen Gründen unzulässig. Der Landesbehörde in Niedersachsen scheint das allerdings egal zu sein.
Hannover. - Eigentlich ist der Verfassungsschutz zur Neutralität verpflichtet. Die Landesbehörde in Niedersachsen sucht auf Sozialen Netzwerken wie Twitter aber die Nähe zur Antifa. So markierte die Behörde einen Beitrag, in dem sich für die Kündigung des Uniprofessors Stefan Homburg stark gemacht wird, weil er sich kritisch mit den Coronamaßnahmen auseinandersetzt, mit einem „Gefällt mir“. Verfasst wurde der Beitrag von einem Nutzer, der sich bereits seit geraumer Zeit an Homburg abarbeitet und auch mit Kritik an der AfD nicht spart.
„Gefällt mir“-Angabe für AfD-kritisches Video
Der Beitrag zu Homburg ist aber nicht der einzige, der dem niedersächsischen Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) anscheinend positiv auffällt. Auch ein Video, in dem die Co-Vorsitzende der Alternative für Deutschland, Alice Weidel und der frisch gewählte Landrat Robert Sesselmann beleidigt werden, und das von Maurice Conrad, Kolumnist bei der Wochentaz, stammt, wird vom LfV mit einem „Gefällt mir“ markiert. Bedenklich ist das deshalb, weil der Verfassungsschutz zur politischen Neutralität verpflichtet und Stimmungsmache gegen eine Partei oder Personen aus rein politischen Gründen unzulässig ist.
Dass das LfV nicht neutral ist, konnte man auch schon während des „Pride Month“ beziehungsweise während des „Stolzmonats“ beobachten, als letzterer von der Behörde als eine Aktion mit rechtsextremer Bestrebung von Verfassungsfeinden eingestuft worden war.
Aus der Netzgemeinde, aber auch von Politikern wie dem CDU-Bundestagsabgeordneten Christoph Ploß folgten daraufhin verständnislose Reaktionen. Auch der EU-Abgeordnete Bernhard Zimniok kritisierte den Beitrag: „Dass ihr jetzt schon ganz offen linksgrüne Ideologie pusht, statt die Verfassung vor eben jener zu schützen, sagt einfach alles über euren Auftrag aus, den ihr verfolgt“.