Zürich. – Eine Protestaktion bei einer „Queer Story Time“ im Zürcher Tanzhaus Wasserwerk beschäftigt vier Jahre später das Bezirksgericht. Im Oktober 2022 wollten Aktivisten der „Jungen Tat“ dort ihre Kritik an Geschlechterpolitik und der Veranstaltung zum Ausdruck bringen. Ein Teil der Aktion fand innerhalb des Gebäudes statt, ein weiterer davor. Die Staatsanwaltschaft wirft den Beteiligten nun unter anderem Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung, Hausfriedensbruch sowie Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz und das Vermummungsverbot vor.
Aktivisten besuchten Veranstaltung
Die Aktion ereignete sich am 16. Oktober 2022 im Tanzhaus Wasserwerk. Bei der Veranstaltung wurden Kindern von Dragqueens Geschichten vorgelesen, die sich mit Fragen von Geschlecht und sexueller Identität beschäftigten. Nach Darstellung der Anklage nahmen zunächst mehrere Mitglieder der Jungen Tat regulär daran teil. Die Veranstaltung war öffentlich zugänglich.
Im weiteren Verlauf wollten zwei Aktivisten im Veranstaltungsraum ein Transparent mit der Aufschrift „ES GIBT NUR ZWEI GESCHLECHTER“ entrollen. Dazu kam es jedoch nicht. Die Leiterin der Veranstaltung bemerkte das Vorhaben und verwies die beiden aus dem Tanzhaus. Laut Anklage widersetzten sie sich zunächst dieser Aufforderung. Daraus leitet die Staatsanwaltschaft unter anderem den Vorwurf des Hausfriedensbruchs ab. Die Junge Tat schildert den Ablauf anders. Demnach sei die Aktion im Inneren beendet worden, nachdem die Veranstaltungsleiterin gegenüber einem Beteiligten gewalttätig geworden sei. Ein geplantes Ausrollen des Banners habe daraufhin nicht mehr stattgefunden.
„Familie statt Gender-Ideologie“
Der zweite Teil der Aktion spielte sich vor dem Gebäude ab. Dort versammelten sich laut Anklageschrift mehrere vermummte Aktivisten. Sie präsentierten ein großes Transparent mit der Aufschrift „FAMILIE STATT GENDER-IDEOLOGIE“, zündeten Rauchpetarden an und riefen Parolen. Die Staatsanwaltschaft führt in diesem Zusammenhang neben dem Vorwurf der Diskriminierung und des Aufrufs zu Hass auch Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz und das Vermummungsverbot an. Die Anklage misst dabei sowohl der Durchführung der Aktion als auch ihrer politischen Aussage strafrechtliche Bedeutung bei. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft wurde mit dem Transparent eine „nicht heteronormative Weltanschauung“ herabgesetzt. Zudem wirft sie den Beteiligten vor, Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert zu haben.
Die Aktion sorgte im Jahr 2022 für mediale Aufmerksamkeit. Schweizer Medien beschrieben den Vorfall seinerzeit teils als „Sturm” auf die Veranstaltung oder als „Randale”. Diese Darstellung weisen die Beteiligten zurück. Ihrer Version zufolge wurde die Veranstaltung nicht „gestürmt“. Auch von Randale könne keine Rede sein. Die Aktion mit Transparent und Rauch habe außerhalb des Tanzhauses stattgefunden. Laut den damaligen Medienberichten traf die Polizei erst ein, nachdem die Beteiligten den Ort bereits verlassen hatten.
Staatsanwaltschaft sieht Diskriminierung
Der Fall erhält durch die rechtliche Bewertung der politischen Botschaften eine besondere Bedeutung. Die Staatsanwaltschaft beschränkt ihre Vorwürfe nicht auf mögliche Begleitdelikte wie Hausfriedensbruch, Vermummung oder den Einsatz von Pyrotechnik. In der Anklageschrift werden auch die Aussagen „ES GIBT NUR ZWEI GESCHLECHTER“ und „FAMILIE STATT GENDER-IDEOLOGIE“ im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Diskriminierung und des Aufrufs zu Hass behandelt.
Die Junge Tat und Co-Leiter Manuel Corchia sehen darin hingegen politische Positionen, die Gegenstand einer öffentlichen Auseinandersetzung sein sollten. Die Gruppe bezeichnet sich selbst als „konsequent identitäre und grundsätzlich friedlich agierende politische Bewegung“. Ihrer Darstellung zufolge sollen ihre Aktionen gesellschaftliche Debatten anstoßen und ihre Vorstellungen von ethnokultureller Identität öffentlich sichtbar machen. Welche strafrechtliche Grenze bei der Tanzhaus-Aktion überschritten wurde, muss nun das Bezirksgericht Zürich beurteilen. Die Hauptverhandlung ist für den 4. September angesetzt. Neben Corchia werden die Verfahren gegen fünf weitere Beschuldigte gleichzeitig verhandelt.





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