ZDF unter Druck: Volksverhetzungs-Vorwurf gegen Höcke zurückgezogen
Erfurt/Mainz. – Das ZDF hat auf eine Unterlassungserklärung reagiert, die der Anwalt des Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke, Ralf Hornemann, für diesen abgegeben hat. Das ZDF hatte in einem kürzlich ausgestrahlten Beitrag behauptet, Höcke sei ein verurteilter Volksverhetzer, woraufhin Höcke rechtliche Schritte einleitete.
In dem Antwortschreiben des ZDF an Hornemann heißt es, gegen Höcke sei derzeit ein Verfahren wegen Volksverhetzung vor dem Landgericht Mühlhausen anhängig. Der Ausgang dieses Verfahrens sei jedoch noch offen. Außerdem wird erwähnt, dass Höcke bereits wegen der Verwendung von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation verurteilt wurde, wobei dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Anwaltskosten werden erstattet
Das ZDF hat den betreffenden Beitrag vorübergehend offline genommen, um eine redaktionelle Überprüfung vorzunehmen. Im Zuge dessen erklärte sich das ZDF ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bereit, die beanstandete Äußerung künftig nicht mehr zu verbreiten. Dies geschieht unter Androhung einer Vertragsstrafe für den Fall der Zuwiderhandlung. Zudem kündigte das ZDF an, der Kanzlei Höckes Anwaltskosten in Höhe von 1.295,43 Euro zu erstatten.
Rechtsanwalt Schlösser, ein Kollege Hornemanns, kommentierte den Erfolg in den sozialen Medien mit den Worten: „Ganz frisch! Ihre Gebühren bei der Arbeit. Mein Kollege Hornemann hat dem ZDF eine Unterlassungserklärung zu Gunsten von Björn Höcke entlockt. Nach der Wahl liefern wir dann, wenn alles mit rechten Dingen zugeht, den Freispruch für Björn Höcke nach.“ Diese Aussage deutet darauf hin, dass das Anwaltsteam optimistisch ist, Höcke auch im laufenden Verfahren erfolgreich verteidigen zu können.
Die Antwort des ZDF endet mit der Zusicherung, die Angelegenheit ernst zu nehmen und den vereinbarten Betrag in den nächsten Tagen zu überweisen.