Skandal-Album von Farid Bang und Kollegah landet auf Index
Das preisgekrönte Album „Jung, Brutal und Gutaussehend 3“ der beiden Rapper Farid Bang und Kollegah landete nun auf der Liste der jugendgefährdenden Medien („Index“).
Bonn. Fünf Monaten nach der umstrittenen Verleihung des deutschen Musikpreises ECHO an die beiden Künstler für ebendieses Album, steht das Werk nun auf dem Index. Durch die Eintragung in die Liste A der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), darf dieses künftig nur mehr an Erwachsene verkauft werden. Eine öffentliche Auslage und Bewerbung ist ebenfalls verboten.
Bereits Vorgängeralben auf Index
Für die beiden Skandal-Rapper ist eine Eintragung auf dem Index der BPjM kein Neuland. Bereits die beiden Vorgängeralben ereilte dasselbe Schicksal. Bei der nunmehrigen Indizierung von „JBG 3“ kam es dem Musikexpress zufolge zur Beanstandung von insgesamt vier Liedern, die Entscheidung fiel bereits am Donnerstag.
Nach Informationen der SZ will sich die Bundesprüfstelle noch im Laufe des Monats detaillierter dazu äußern. Das Album erreichte in Deutschland, Österreich und der Schweiz jeweils die Spitze der Charts.
ECHO-Abschaffung nach Kontroverse
Dem Antrag auf Indizierung ging eine Kontroverse um die ECHO-Nominierung der beiden Künstler voraus. Das Tonmaterial enthält nämlich auch Textstellen, welche Beobachter als antisemitisch beziehungsweise gewaltverherrlichend einstuften. Nachdem der zugehörige Ethikbeirat für die Verleihung dennoch den Weg frei machte, bekamen sie den vorrangig an Verkaufszahlen orientierten Musikpreis tatsächlich.
Dennoch sorgte die umstrittene Vergabe letztendlich für einen Umbruch. Mehrere Preisträger gaben in der Folge ihre Auszeichnung zurück. Schließlich beschloss der Bundesverband Musikindustrie die Abschaffung des renommierten Preises – Die Tagesstimme berichtete.
Fast 10.000 Medien auf Index
Die Bundesprüfstelle unterhält mehrere Listen über jugendgefährdende Medien, wobei auch ein vollständiges Verbreitungsverbot (Liste B) möglich ist. Auf diese Weise befinden sich insgesamt (Stand 31. Mai 2018) über 9.600 Medien aller Art auf dem Index, eine Eintragung ist generell 25 Jahre lang gültig. In über 800 Fällen kam es aufgrund verschiedenster Straftatbestände sogar zu Beschlagnahmen des beanstandeten Materials.
Regelmäßige Kritik an Bundesprüfstelle
Dieser ausführliche Katalog sorgt dabei auch immer wieder für gesellschaftliche Debatten. Kritiker der Behörde sehen eine Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland und berufen sich auf das grundgesetzliche Zensurverbot (Art 5. (1) GG). Außerdem verweisen diese regelmäßig darauf, dass es in anderen westlichen Demokratien keine vergleichbare Einrichtung gebe, ohne dass dies im Ausland eine Verrohung der dortigen Jugend bedeute.