AfD fordert Abschaffung der Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften

Ein Gesetzentwurf von Justizminister Marco Buschmann (FDP) soll die Weisungsgebundenheit von Staatsanwälten einschränken. Der AfD geht das aber nicht weit genug.

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AfD fordert Abschaffung der Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften

Buschmann will keine grundlegenden Änderungen an der Weisungsgebundenheit vornehmen, sondern eine Transparenzregelung einführen.

© IMAGO / Chris Emil Janßen

Berlin. – Die Unabhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaften von politischer Einflussnahme ist in die Diskussion geraten. Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der statt einer grundlegenden Änderung der Weisungsgebundenheit eine Transparenzregelung vorsieht. Stephan Brandner, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, fordert vehement die Abschaffung der Weisungsgebundenheit. Er betont, dass Transparenzregeln allein nicht ausreichen, um den Schatten auf den Rechtsstaat zu beseitigen.

Staatsanwaltschaften aktuell weisungsgebunden

Tobias Matthias Peterka, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, verweist auf frühere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, die die Unabhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaften infrage stellten. Er betont die Dringlichkeit, das externe Weisungsrecht abzuschaffen. Nach geltendem Recht sind Staatsanwälte an die dienstlichen Weisungen ihrer Vorgesetzten gebunden. Diese Weisungsgebundenheit erstreckt sich auf alle staatsanwaltschaftlichen Aufgaben und kann jederzeit erfolgen.

Es gibt ein internes und ein externes Weisungsrecht. Das interne bezieht sich auf organisatorische Belange der Staatsanwaltschaften, das externe auf Ministerien und Justizminister. Weisungen im Einzelfall sind selten erkennbar und unterliegen besonderen Regelungen. Die Diskussion um die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften hat an Fahrt gewonnen, als der Europäische Gerichtshof deren Befugnisse im Zusammenhang mit dem Europäischen Haftbefehl infrage gestellt hat. Daraufhin wurde ein Referentenentwurf erarbeitet, der jedoch nicht weiter verfolgt wurde. Im aktuellen Koalitionsvertrag ist eine Anpassung der Ressortverantwortlichkeit an die Vorgaben des EuGH vorgesehen, eine gesetzliche Umsetzung steht jedoch noch aus.

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