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Politik

Digitale Identität: Ein Ausweis, der weiß, wo du warst

Ausweisen, bezahlen und womöglich sogar der Zugang zu sozialen Netzwerken: Die geplante digitale Identität soll künftig zahlreiche Lebensbereiche bündeln. Kritiker warnen jedoch davor, dass sich die Handy-Wallet langfristig zu einem mächtigen Instrument zur Überwachung und Verhaltenssteuerung entwickeln könnte.

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Die digitale Identität soll künftig zahlreiche Nachweise auf dem Smartphone bündeln, doch Kritiker warnen vor neuen Möglichkeiten der Überwachung und Kontrolle.
Die digitale Identität soll künftig zahlreiche Nachweise auf dem Smartphone bündeln, doch Kritiker warnen vor neuen Möglichkeiten der Überwachung und Kontrolle. (Bild: IMAGO / SOPA Images)

Vor einem Monat hat die Bundesregierung das sogenannte Digitale-Identitäten-Gesetz (DidG) in den Bundestag eingebracht. In den nächsten Wochen wird darüber debattiert, ob zukünftig durch eine neue Handy-Software ein deutlich vereinfachter Verifizierungsprozess bei behördlichen und alltäglichen Leistungen erfolgen kann, der sogar eine Bezahlfunktion beinhaltet. Doch während die Befürworter, allen voran der schwarz-roten Koalition, darin eine erhebliche Entlastung des Bürgers sehen, fürchten Kritiker langfristige Verhaltensaufzeichnungen und einen gläsernen Bürger, dessen Alltag der Staat per Klick einsehen und sogar steuern kann.

Der digitale Schlüssel zum Alltag

„EU-Digital-Identity-Wallets werden es möglich machen. Es wird eine sichere und einfache Möglichkeit für europäische Bürger, Einwohner und Unternehmen sein, zu beweisen, wer sie sind, wenn sie auf digitale Dienste zugreifen“, bewirbt die Europäische Union auf ihrer Internetseite die Einführung der Digitalen Identität, die zukünftig Voraussetzung sein soll, um beispielsweise EU-Ländern Rechtsgeschäfte zu tätigen. Oder persönliche Unterlagen wie Personalausweis, Führerschein oder Zeugnisse rechtssicher gegenüber Dritten zu verwenden. Ihren Ursprung hat das Europäische Digital Identity Framework, kurz EUDI, in einer 2024 in Kraft getretenen EU-Verordnung, die bis Ende 2026 in den jeweiligen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden soll. Und jetzt in der Bundesrepublik auf der politischen Tagesordnung steht, wo sie maßgeblich von Dr. Karsten Wildberger, Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, vorangetrieben wird. „Dieses Gesetz ist die Voraussetzung für die EUDI-Wallet, mit der sich Bürgerinnen und Bürger künftig europaweit digital ausweisen und Nachweise nutzen können – etwa bei Behördengängen, der Eröffnung eines Bankkontos oder sicheren Anmeldung bei Online-Diensten“, so der CDU-Politiker.

Freiwillig – aber für wie lange?

Während die Politiker der Regierungskoalition die Vorzüge einer solchen digitalen ID preisen, mit der „Bürger ihre Identität künftig sicher per Smartphone nachweisen und digitale Dokumente nutzen können“, schlagen Datenschützer Alarm. Denn was zunächst auf Ebene der Freiwilligkeit gelten soll, könnte schon bald als Standardverfahren eingesetzt werden, zu dem keine analogen Alternativen mehr zugelassen werden. Der Zwang zur Handy-App, einhergehend mit der faktischen Pflicht zum Smartphone und der Bereitschaft, seine Daten gegenüber dem Staat auszubreiten. Dabei ist bisher noch weitgehend unklar, wie die Wallet überhaupt betrieben werden soll. Zwar wurde die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) mit der Umsetzung beauftragt, Detailfragen über die einzelnen Abläufe – und insbesondere, wie die Daten der Bürger auch vor einem spionagewütigen Staat geschützt werden – sind ungeklärt. Als „intransparent“ bezeichnet beispielsweise Bianca Kastl vom Innovationsverbund Öffentliche Gesundheit (InÖG), die sich im Rahmen einer Fachtagung zur geplanten Wallet äußerte, den bisherigen Entwicklungsprozess durch die SPRIND.

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