Berlin. – Aus der AfD kommt scharfe Kritik an den jüngsten Plänen von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CDU) zur schnelleren Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt. Gunnar Lindemann, Migrationsexperte der AfD-Hauptstadtfraktion, wirft der Union vor, durch diese Maßnahme neue Anreize für weitere Zuwanderung zu schaffen.
Arbeit statt Rückführung?
„Die erleichterte Arbeitsaufnahme von Migranten, die grundsätzlich, sofern nicht Asyl gewährt wurde, ausreisepflichtig sind, ist kontraproduktiv und wird ein weiterer Pull-Faktor für Migranten aus aller Welt werden“, kritisiert er in einer Aussendung. Über 70 Prozent der Asylanträge würden abgelehnt, die illegal Eingereisten müssten Deutschland aber trotzdem de facto nicht verlassen.
„Wenn diese Migranten jetzt trotzdem arbeiten dürfen, obwohl sie ausreisen müssten, wird dies zu noch höheren Zahlen von illegal Eingereisten führen, da ja gerade die Arbeitsaufnahme oftmals Ziel ihrer Einreise war“, warnt der AfD-Politiker. Auch daran sei zu erkennen, dass die CDU-geführte Bundesregierung ihre angekündigte Migrationswende „nicht ernst meint und ganz im Gegenteil illegale Migration in unser Land und nach Berlin weiterhin fördert“.
Dobrindts „Sofort-in-Arbeit-Plan“ für Asylbewerber
Ausgangspunkt der Debatte ist ein Vorstoß des Bundesinnenministers. Wie die Bild am Sonntag kürzlich berichtete, hat Dobrindt einen „Sofort-in-Arbeit-Plan“ ausarbeiten lassen. Das Ziel besteht darin, Asylbewerbern schneller den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. „Wer hierherkommt, soll arbeiten können – und zwar schnell“, wird der Minister zitiert. Das Ziel sei demnach „Teilhabe durch Tätigkeit“.
Dem Bericht zufolge ist geplant, dass Asylbewerber bereits nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen dürfen – auch dann, wenn über ihren Antrag noch nicht abschließend entschieden wurde. Eine Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme soll allerdings nicht eingeführt werden.
Kein Einfluss auf das Asylverfahren
Nach Darstellung einer Sprecherin des Innenministeriums sollen die neuen Regelungen keine Auswirkungen auf die inhaltliche Prüfung von Asylanträgen haben. Ob eine Person arbeitet oder nicht, spiele für die Entscheidung über Schutzgewährung oder Ablehnung demnach keine Rolle. Von der geplanten Erleichterung ausdrücklich ausgenommen seien „bereits abgelehnte Asylbewerber und Personen, die im Verfahren nicht mitwirken, also ihre Identität verschleiern oder über Fluchtgründe täuschen“. Die Sprecherin äußerte sich auch zur finanziellen Seite. Erwerbstätige Asylbewerber dürften ihren Lohn grundsätzlich behalten. Beziehen sie jedoch Sozialleistungen, werde der Verdienst angerechnet, beispielsweise für die Unterkunft.
Arbeitsrechtliche Lage: Was gilt bislang?
Bereits nach aktueller Rechtslage ist eine Beschäftigung unter bestimmten Voraussetzungen möglich. In einem Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit heißt es unter Verweis auf das Asylgesetz: „Eine Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung kann Personen mit Duldung und Asylbewerberinnen und Asylbewerbern erteilt werden, wenn sie sich seit drei Monaten rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten.“ Es bestehen allerdings Einschränkungen. Wer verpflichtet ist, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, darf in dieser Zeit keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Antragsteller aus als sicher eingestuften Herkunftsstaaten müssen darüber hinaus besondere Vorgaben beachten, da sie in der Regel für die Dauer ihres gesamten Verfahrens in einer Aufnahmeeinrichtung untergebracht sind.



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