Entlastung bei Energiekosten: Habeck kündigt Maßnahmenpaket an
Neben Entlastungen für Heizkosten fordert der grüne Wirtschaftsminister einen stärkeren Fokus auf Energieeffizienz und Einsparungen sowie „marktwirtschaftliche Impulse“.
Berlin. – Angesichts der steigenden Energiepreise kündigte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) ein Entlastungpaket der Bundesregierung an. Die Preisanstiege im gesamten Energiebereich seien für viele Menschen erdrückend, sagte Habeck am Montag der Nachrichtenagentur dpa. „Extrem hohe Heizkosten, extrem hohe Strompreise, extrem hohe Spritpreise belasten Haushalte, und je geringer die Einkommen, desto stärker.“ Er kündigte drei Kriterien für die neuen Entlastungsmaßnahmen an.
Erleichterungen, Einsparungen und marktwirtschaftliche Impulse
„Gerade die hohen Heizkosten erdrücken zahlreiche Familien“, so der Wirtschaftsminister. Im Bundeswirtschaftsministerium schätze man, dass die Gasrechnung für eine Durchschnittsfamilie in einem unsanierten Ein-Familien-Haus im laufenden Jahr um etwa 2.000 Euro steige. Deshalb seien Erleichterungen zum einen hier besonders wichtig. Zum anderen müsse ein stärkerer Fokus auf Energieeffizienz und Einsparungen gelegt werden. Dazu gehöre etwa eine Minderung des Verbrauchs beim Autofahren oder einen Austausch von Gasheizungen, erklärt Habeck. Darüber hinaus seien weitere marktwirtschaftliche Impulse nötig. Es müsse künftig gelten: „Je effizienter, desto geringer die Kosten“, meint der Wirtschaftsminister weiter.
Lindner fordert Tank-Zuschuss
Den Vorschlag eines Tank-Zuschusses von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) greife nach Habecks Auffassungen „noch zu kurz“. Linder hingegen verteidigte seine Idee: Der Zuschuss sei schneller umzusetzen und es seien stärkere Rabatte möglich als bei Steuersenkungen. Zudem sei er auch ohne viel Bürokratie möglich, indem der Staat mit den Mineralölgesellschaften „auf der Basis der Gesamtmenge an Sprit“ agiere. Nach Lindners Vorschlag bliebe an der Zapfsäule der Preis weiter stehen und ein Rabatt würde beim Bezahlen an der Tankstelle abgezogen werden. Der Tankstellenbetreiber könne dann die Belege später bei den Finanzbehörden einreichen.