EuGH erleichtert Familiennachzug für junge Migranten
Wenn minderjährige Migranten während des Asylverfahrens volljährig werden, behalten sie ihr Recht auf Familienzusammenführung. Das hat nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Das Recht auf Familiennachzug liege laut EuGH „nicht im Ermessen der EU-Mitgliedsstaaten“.
Laut EuGH muss ein Antrag auf Familienzusammenführung innerhalb von drei Monaten ab dem Tag gestellt werden, an dem der Minderjährige als „Flüchtling“ anerkannt wurde.
Nachzug von Eltern und drei Brüdern beantragt
Im vorliegenden Präzedenzfall soll ein unbegleitetes minderjähriges Mädchen aus Eritrea in die Niederlande eingereist sein. Dort war sie während des Asylverfahrens volljährig geworden. Die junge Frau beantragte schließlich den Nachzug der Eltern und ihrer drei Brüder.
Die niederländischen Behörden lehnten dies jedoch mit der Begründung ab, dass sich die Eritreerin aufgrund ihrer Volljährigkeit nicht mehr auf das EU-Vorzugsrecht Minderjähriger auf Familienzusammenführung berufen könne.
EuGH: „nicht im Ermessen der EU-Staaten“
Der Europäische Gerichtshof stufte nun laut eines ORF-Berichts Migranten, die vor Vollendung ihres 18. Lebensjahres in einen EU-Staat einreisen, als „Minderjährige“ ein. Die günstigere Bedingungen für die Ausübung des Rechts auf Familienzusammenführung gilt auch dann noch, wenn sie während des Asylverfahrens volljährig werden. Dieses Recht liege jedoch „nicht im Ermessen der Mitgliedstaaten“, betonte der EuGH.