Berlin. – Eine parlamentarische Anfrage hat eine heikle Frage erneut auf die politische Tagesordnung gebracht: Lässt sich der Migrationshintergrund von Tätern anhand vorhandener Studien ermitteln? Ende Februar stellte der AfD-Bundestagsabgeordnete Markus Matzerath eine entsprechende Anfrage zur Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“ (LeSuBiA). In dieser Untersuchung des Bundeskriminalamts geht es um Gewalterfahrungen in Deutschland, insbesondere um Gewalt in Partnerschaften, sexualisierte Gewalt und Übergriffe im digitalen Raum. Die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage liegt FREILICH nun exklusiv vor.
Studie erfasst bereits relevante Daten
Wie die Bundesregierung mitteilt, sammelt die Studie umfangreiche Informationen über die Lebensumstände, das Sicherheitsgefühl sowie die Gewalterfahrungen der Befragten. Dabei werden auch soziale Merkmale erfasst. Demnach enthält die Untersuchung Angaben zur Herkunft und Staatsangehörigkeit der Befragten sowie deren Eltern. Damit wird ein statistischer Maßstab verwendet, der sich an offiziellen Definitionen orientiert. Diese Daten betreffen allerdings zunächst die Teilnehmer der Studie selbst.
Opferbefragung als Grenze der Statistik
Die Datenlage zum Hintergrund von Tätern ist komplizierter. Die Studie basiert auf Opferbefragungen. Das bedeutet, dass die Informationen über die Täter aus den Angaben der Betroffenen stammen. In der Antwort heißt es dazu: „Zum Tätertyp (Art des Täters, z. B. aktueller Partner; (Ex-)Partner, mit dem die Person zum Tatzeitpunkt noch zusammen war; (Ex-)Partner, von der Person zum Tatzeitpunkt getrennt war; kaum oder nur flüchtig bekannte Person; Arbeitskollege) liegen Angaben der Betroffenen zum Migrationshintergrund nur teilweise vor.“ Laut Regierung liegt der Grund darin, dass Opfer häufig gar nicht über ausreichende Informationen verfügen. Dies betreffe besonders häufig Fälle mit unbekannten oder nur lose bekannten Tätern.
Trotz dieser Einschränkungen macht die Bundesregierung deutlich, dass eine Auswertung nicht vollständig ausgeschlossen ist. In bestimmten Konstellationen, etwa innerhalb von Partnerschaften, könnten entsprechende Daten zumindest teilweise ausgewertet werden.




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