Exklusiv: Medienanstalt bezeichnet AfD-Wahlkampfvideo als „potenziell entwicklungsbeeinträchtigend“
Die AfD Brandenburg sieht sich nach der Veröffentlichung eines KI-generierten Videos im Wahlkampf mit Vorwürfen konfrontiert. Der Inhalt des Videos sei „entwicklungsbeeinträchtigend“, so die Medienanstalt Berlin-Brandenburg.
Potsdam. – Im Rahmen ihres Wahlkampfes zur Landtagswahl im September hatte die AfD Brandenburg ein KI-generiertes Video veröffentlicht, das in den Sozialen Medien weite Verbreitung fand und gemischte Reaktionen auslöste (FREILICH berichtete). Nun sieht sich die Partei mit rechtlichen Vorwürfen der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) konfrontiert, die mögliche Verstöße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) festgestellt haben will.
Mögliche Verstöße gegen den Jugendmedienschutz
In einem Schreiben, das FREILICH exklusiv vorliegt, weist die Medienanstalt darauf hin, dass der Inhalt des Videos aufgrund seiner Darstellungen als potenziell „entwicklungsbeeinträchtigend“ für Kinder und Jugendliche eingestuft wird. Es bestünden in Bezug auf das Video, so die mabb, „Anhaltspunkte dafür, dass diese gegen § 5 Abs. 1 (Entwicklungsbeeinträchtigung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren) und gegen § 7 Abs. 1 Satz 2 (Nichtbestellung eines Jugendschutzbeauftragten) des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags verstoßen“.
Die Medienanstalt konkretisiert, dass der Begriff der „Beeinträchtigung“ Störungen und Schädigungen der psychischen und sozialen Entwicklung umfasse. Eine Darstellung, die „ein von den Personen mit dunkler Hautfarbe und Haaren ausgehendes Bedrohungsszenario“ schaffe, sei geeignet, die Gemeinschaftsfähigkeit junger Menschen negativ zu beeinflussen und stigmatisierende und diskriminierende Verhaltensmuster zu fördern. In ihrer Bewertung des Videos kommt die mabb daher zu dem Schluss, dass die dargestellten Personen in „gut“ und „böse“ eingeteilt werden, was das „Toleranzangebot“ verletze und zu einer „sozialethischen Desorientierung“ führen könne.
Fehlende KI-Kennzeichnung
Ein weiterer Kritikpunkt der mabb betrifft die Vermischung von KI-generierten Inhalten mit der Lebenswirklichkeit, die insbesondere auf Jugendliche eine „potenziell entwicklungsbeeinträchtigende“ Wirkung habe. Auch die Tatsache, dass das Video nicht als KI-generiert gekennzeichnet wurde und die zu schützende Gruppe diese Unterscheidung zwischen Realität und Fiktion unter Umständen nicht erkennen und verarbeiten könne, sei bei der Gesamtabwägung zu berücksichtigen, so die Medienanstalt.
Die mabb rügt ferner, dass die AfD Brandenburg gegen die Pflicht zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten verstoße. Nach § 7 Abs. 1 Satz 2 JMStV sind geschäftsmäßige Anbieter von „entwicklungsbeeinträchtigenden“ oder „jugendgefährdenden“ Inhalten verpflichtet, eine geeignete Person mit dem Jugendschutz zu beauftragen. Ein solcher Jugendschutzbeauftragter sei bei der AfD Brandenburg jedoch nicht vorhanden.
Die AfD reagierte unterdessen gelassen auf die Vorwürfe der Medienanstalt. Gegenüber FREILICH erklärte der AfD-Bundestagsabgeordnete René Springer: „Es handelt sich um den Versuch des Landes Brandenburg, die legitime Meinungsfreiheit in einem Wahlkampf zu verbieten. Wir werden uns gegen diese Entscheidung wehren.“
Der Inhalt des Videos
In dem betreffenden Video werden verschiedene Probleme angesprochen, mit denen Deutschland derzeit zu kämpfen hat. Darunter die Drogenkriminalität, der schlechte Zustand der Deutschen Bahn, das allgemeine Sicherheitsgefühl oder das Thema Migration. Dazu werden entsprechende Szenen gezeigt und es heißt: „Du entscheidest, ob die Ortsmitte deiner Heimatstadt einen Wochenmarkt behält oder einen Drogenmarkt bekommt, ob die Züge endlich wieder pünktlich fahren oder der Bahnhof zum Tatort wird. Du entscheidest, ob Eltern ihre Kinder morgens mit gutem Gewissen zur Schule schicken können oder ob die Angst vor Gewalt auf dem Schulhof schlaflose Nächte bringt, ob Brandenburg überhaupt noch eine Perspektive bedeutet oder Wohlstandsverlust und Überfremdung“.
Reaktionen in den Sozialen Medien
Das Video erregte vor allem in den Sozialen Medien große Aufmerksamkeit und führte zu kontroversen Diskussionen. Während Anhänger der AfD Brandenburg das Video als gelungen bezeichneten, bemängelten Kritiker den populistischen Stil und eine vermeintliche Hetze gegen Ausländer. In einem Kommentar auf der Plattform X stellte ein Nutzer die Frage, ob das Video bereits wegen „Volksverhetzung“ angezeigt worden sei.
Das Video ist nach wie vor auf dem X-Profil der AfD Brandenburg zu sehen. Bisher wurde es über 150.000 Mal angesehen und über 200 Mal kommentiert.