Stuttgart. – Die Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA) wird für Baden-Württemberg immer teurer. Im Jahr 2025 beliefen sich die durchschnittlichen Aufwendungen auf 204,67 Euro pro Belegtag. Dies geht aus einer Antwort des Sozialministeriums auf eine Kleine Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Christian Schäfer hervor, welche FREILICH exklusiv vorliegt.
Damit sind die durchschnittlichen Kosten pro Tag innerhalb von zwei Jahren deutlich gestiegen. Während das Ministerium für 2023 noch 171,30 Euro je Belegtag ausweist, waren es 2024 bereits 193,59 Euro. Die Angaben beziehen sich auf die Unterbringung, Versorgung und Begleitung unbegleiteter minderjähriger Ausländer. Junge Volljährige sind in dieser Berechnung ausdrücklich nicht enthalten. Das Ministerium weist zudem darauf hin, dass für die Jahre 2023 bis 2026 weiterhin Rechnungen eingereicht werden können und die Werte daher nur den derzeitigen Abrechnungsstand wiedergeben. Im Vergleich zu 2023 erhöhte sich der durchschnittliche Tagessatz somit um 33,37 Euro beziehungsweise knapp 20 Prozent.
Weniger Inobhutnahmen, hohe Erstattungsleistungen
Nach dem Sozialgesetzbuch VIII sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Betreuung der Minderjährigen zuständig. Dazu gehören insbesondere die Jugendämter der Stadt- und Landkreise sowie der Stadt Konstanz. Das Land erstattet den Jugendämtern die anerkannten Fallkosten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bemerkenswert ist die Entwicklung der Fallzahlen: So ging die Zahl der vorläufigen Inobhutnahmen unbegleiteter minderjähriger Ausländer in Baden-Württemberg zuletzt stark zurück. Während 2023 noch 5.346 Fälle registriert wurden, waren es 2024 nur noch 3.516 und 2025 schließlich 1.546.
Gleichzeitig stiegen die vom Land ausgewiesenen Erstattungsleistungen deutlich an. Für das Jahr 2023 weist das Ministerium Ausgaben von rund 73.000 Euro aus, für 2024 sind es rund 182.000 Euro und für 2025 bereits rund 233.000 Euro. Das Sozialministerium führt die zeitversetzte Entwicklung darauf zurück, dass höhere Zugangszahlen nicht unmittelbar in den Ausgaben sichtbar werden. Die Jugendämter rechnen die entstandenen Fallkosten üblicherweise erst zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Regierungspräsidium Stuttgart ab.
Laut Landesregierung beträgt dieser zeitliche Abstand in der Regel ein bis zwei Jahre. Die hohen Einreisezahlen der Jahre 2023 und 2024 haben demnach zu steigenden Erstattungsleistungen in den Jahren 2024 bis 2026 geführt. Zusätzlich zur Erstattung der Fallkosten stellt das Land Baden-Württemberg jedes Jahr weitere elf Millionen Euro für die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer bereit. Diese Gelder werden entsprechend der Einwohnerzahlen auf die Stadt- und Landkreise verteilt. Verwaltungskosten sind im Rahmen der regulären Kostenerstattung dagegen grundsätzlich ausgeschlossen.
Begrenzter Spielraum bei UMA-Kosten
In ihrer Antwort nennt die Landesregierung keine konkreten Maßnahmen, mit denen die Ausgaben unmittelbar reduziert werden könnten. Stattdessen verweist sie auf die rechtlichen Vorgaben zum Schutz unbegleiteter Kinder und Jugendlicher. Diese hätten unter anderem nach der EU-Grundrechtecharta und der UN-Kinderrechtskonvention Anspruch auf Schutz und Fürsorge. In Deutschland seien Inobhutnahme und weitere Hilfen im SGB VIII geregelt. Auch bei möglichen künftigen Entlastungen verweist das Ministerium auf den gesetzlichen Rahmen. Die Höhe der Aufwendungen hänge vom jeweiligen Einzelfall ab und könne vom Land nur eingeschränkt gesteuert werden. Baden-Württemberg setze sich im Rahmen der geltenden Verteilungsregeln jedoch für eine möglichst gleichmäßige Verteilung ein.
Schäfer kritisiert stark gestiegene Ausgaben
Der migrationspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Christian Schäfer, sieht die Entwicklung als Folge der Migrationspolitik. „Die Zahlen zeigen, wie teuer die Folgen der verfehlten Migrationspolitik für unser Land inzwischen sind. Obwohl die Zahl der vorläufigen Inobhutnahmen von 5.346 im Jahr 2023 auf nur noch 1.546 im Jahr 2025 gesunken ist, haben sich die Erstattungsleistungen des Landes im selben Zeitraum mehr als verdreifacht. Hinzu kommen jährlich weitere elf Millionen Euro Landesmittel für die Betreuung“, erklärte er gegenüber FREILICH.
Schäfer kritisiert insbesondere, dass aus der Antwort der Regierung keine konkreten Sparmaßnahmen hervorgingen: „Besonders ernüchternd ist, dass die Landesregierung auf die Frage nach einer Begrenzung der finanziellen Belastung keine konkreten Sparmaßnahmen benennt, sondern im Wesentlichen auf bestehende gesetzliche Verpflichtungen verweist.“
Altersfeststellung bei Zweifeln in mehreren Stufen
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Altersfeststellung. Können Betroffene keine Personaldokumente vorlegen, sieht das Verfahren zunächst eine qualifizierte Inaugenscheinnahme vor. Dabei führen zwei erfahrene sozialpädagogische Fachkräfte ein standardisiertes Gespräch anhand eines Fragebogens. Bei Bedarf wird ein Dolmetscher hinzugezogen.
Bestehen weiterhin Zweifel, kann eine medizinische Altersfeststellung angeordnet werden. Dieses Verfahren kann bis zu drei Stufen umfassen: Zunächst erfolgt eine körperliche Untersuchung, anschließend können Röntgenaufnahmen des Kiefers und/oder der Handwurzelknochen folgen. Bei Bedarf ist als weitere Stufe eine CT-Untersuchung des Schlüsselbein-Brustbein-Gelenks vorgesehen. Schäfer fordert eine konsequentere Anwendung dieser Möglichkeiten: Bei begründeten Zweifeln am angegebenen Alter müssten die vorgesehenen medizinischen Altersfeststellungen konsequent genutzt werden.





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