Mit dem Auslaufen des von der Bundesregierung verhängten Stopps der Familienzusammenführung befindet sich Österreich derzeit in einer rechtlichen Übergangsphase. Eine neue Regelung existiert noch nicht, weil die notwendige Zustimmung aller Landeshauptleute zur Verlagerung des Familiennachzugs in das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz noch aussteht.
Nachzug in der Übergangsphase
Bereits seit Mitte Juni ist die bisherige Notverordnung faktisch bedeutungslos, nachdem die rechtliche Grundlage für Anträge auf Familienzusammenführung aus dem Asylgesetz gestrichen wurde. Neue Verfahren können derzeit nicht eingeleitet werden, bestehende Anträge bleiben bis zum Inkrafttreten der neuen Bestimmungen ausgesetzt. Künftig soll der Familiennachzug über die Niederlassungsverordnung geregelt werden, die bereits heute die jährlichen Quoten für Drittstaatsangehörige festlegt.
Gerade diese Quotenregelung sorgt für intensive Verhandlungen zwischen Bund und Ländern. Seit die FPÖ in mehreren Landesregierungen maßgeblich Verantwortung trägt, wird deutlich stärker auf eine konsequente Begrenzung der Zuwanderung gedrängt. Bereits im Vorjahr hatten Niederösterreich und die Steiermark niedrigere Kontingente durchgesetzt, Niederösterreich forderte sogar eine Quote von null.
Gemeinsamer Vorstoß der FPÖ
Bei der Landesflüchtlingsreferentenkonferenz in Graz traten die freiheitlichen Landesräte Hannes Amesbauer, Wolfgang Fürweger und Martin Antauer mit einer gemeinsamen Linie auf. Sie forderten mehr Kontrolle, klare Zuständigkeiten und eine faire Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern. Neue Aufgaben dürften nicht einfach auf Länder und Gemeinden übertragen werden, ohne Finanzierung und praktische Umsetzung sicherzustellen.
Ein Schwerpunkt war die Forderung, ukrainische Vertriebene künftig im europäischen Entry-Exit-System zu erfassen. Damit soll überprüft werden können, ob Bezieher von Grundversorgungsleistungen tatsächlich in Österreich aufhältig sind. Die FPÖ sieht darin einen wichtigen Schritt gegen Missbrauch von Sozialleistungen. Wien, Burgenland und Tirol lehnten diesen Vorschlag jedoch ab. Ebenso verlangen die Freiheitlichen, dass die Erstversorgung neu ankommender Vertriebener bis zur Klärung ihres Aufenthaltsstatus beim Bund bleibt. Auch beim Umgang mit gewalttätigen Fremden in der Grundversorgung fordern die Länder rasche Lösungen. Wer Gewalt ausübe, habe in Betreuungseinrichtungen keinen Platz.
Streit um Kosten und Migration
Kritik gibt es außerdem am neuen Obsorge-Gesetz für unbegleitete minderjährige Fremde. Nach Ansicht der FPÖ überträgt der Bund damit zusätzliche Aufgaben und Kosten auf die Länder, ohne für einen entsprechenden Ausgleich zu sorgen. Auch die Forderung, Asylwerbern ohne hohe Bleibewahrscheinlichkeit den Zugang zu Lehrstellen zu verwehren, fand keine Mehrheit.
Während auf Bundesebene der Familiennachzug deutlich reduziert wurde, entwickelt sich Wien in die entgegengesetzte Richtung. Die Zahl der Staatsbürgerschaftsanträge ist innerhalb eines Jahres um fast 60 Prozent gestiegen. Der Wiener FPÖ-Obmann Dominik Nepp sieht darin keinen Zufall. Die SPÖ fordere seit Jahren eine weitere Lockerung der Staatsbürgerschaftsbestimmungen, trete für einen umfassenden Familiennachzug ein, lehne Abschiebungen nach Syrien ab und wolle Sozialleistungen vom ersten Tag an gewähren. Dadurch würden weitere Pull-Faktoren geschaffen.
Die Wiener Stadtregierung verfolge damit letztlich das Ziel, sich über großzügige Einbürgerungen neue Wähler zu sichern. Die Freiheitlichen warnen deshalb vor einem schleichenden Ausländerwahlrecht durch die Hintertür und fordern einen konsequenten Kurswechsel. Dazu gehörten ein Ende der Pull-Faktoren wie Mindestsicherung und Gemeindewohnungen für Nicht-Österreicher, ein dauerhaft restriktiver Familiennachzug, konsequente Abschiebungen sowie eine Staatsbürgerschaftspolitik, die den österreichischen Pass wieder als Abschluss einer gelungenen Integration versteht.





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