Gewaltaufruf von Eintracht-Legende Peter Fischer gegen AfD ist zulässige Meinungsäußerung
Die Staatsanwaltschaft Köln sieht in den umstrittenen Äußerungen und dem Gewaltaufruf des ehemaligen Präsidenten von Eintracht Frankfurt, Peter Fischer, gegen die AfD keine Straftat und verweist auf die Meinungsfreiheit.
Frankfurt/Köln. – Die Staatsanwaltschaft Köln hat entschieden, kein Ermittlungsverfahren gegen Peter Fischer einzuleiten, teilte der Ökonom Ulrich van Suntum auf X mit. Fischer, ehemaliger Präsident und heute Ehrenpräsident von Eintracht Frankfurt, hatte in einem Interview die AfD scharf kritisiert und auch zu Gewalt gegen AfD-Anhänger aufgerufen. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft waren seine Äußerungen jedoch durch die Meinungsfreiheit gedeckt.
Beschimpfung und Gewaltaufruf
Die umstrittenen Äußerungen Fischers waren Teil eines RTL-Interviews, in dem er gesagt hatte: „Jeder Vierte oder jeder Fünfte auf der Straße ist ein Nazi!“ Er rief dazu auf, AfD-Wählern „die Türen und Tore einzurennen“ und schlug vor: „Kotzt ihnen ins Gesicht! Das ist mir scheißegal!“ Ähnliche Äußerungen wiederholte er später bei einem Pressetermin nach einer Mitgliederversammlung von Eintracht Frankfurt.
Die Äußerungen lösten heftige Kritik aus. AfD-Politiker wie die Bundestagsabgeordnete Barbara Benkstein und der ehemalige Landratskandidat van Suntum stellten Strafanzeige. Benkstein bezeichnete Fischers Äußerungen als „primitiv und gefährlich“ und betonte, dass „Hausfriedensbruch und Schläge ins Gesicht keine Kavaliersdelikte“ seien.
Kritik an „nicht neutralem Rechtssystem“
In den Sozialen Medien hat die Entscheidung der Kölner Staatsanwaltschaft heftige Reaktionen ausgelöst. Unter der Entscheidung, das van Suntum auf X geteilt hat, fragt ein Nutzer: „Also ich darf dazu auffordern, Grüne, SPDler, CDUler, FDPler, Linke zu ohrfeigen, ihnen die Türen einzutreten und ihnen ins Gesicht zu kotzen? Oder ist es nur #Meinungsfreiheit, wenn ich es AfDlern androhe? Sollten wir das alle mal ausprobieren?“
Eine Nutzerin meinte: „Jetzt müßte der letzte Dumme begriffen haben, dass unser Rechtssystem nicht neutral ist.“ In Bezug auf die jüngste Hausdurchsuchung bei einem Rentner im Rahmen der „Schwachkopf“-Affäre meinte ein Nutzer: „Der Aufruf zur Gewalt ist also zulässige Meinungsäußerung. Die bloße Einordnung eines Idioten als Schwachkopf ohne Gewaltsufruf (sic!) ist hingegen justiziabel. Hätte man dazu aufgerufen, dem Schwachkopf die Tür einzutreten und ihm ins Gesicht zu kotzen, wäre das Meme wohl unproblematisch gewesen. Wir sollten uns das für zukünftige Meinungsbeiträge merken…“