Grüne: Schwulenfeindlichkeit soll künftig Volksverhetzung sein

Die grüne Bundestagsfraktion will im Kampf gegen angebliche Homo- und Transfeindlichkeit voll auf das Strafrecht setzen. Zu diesem Zweck wollen sie den Tatbestand der Volksverhetzung (§130 StGB) empfindlich ausweiten.
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Grüne: Schwulenfeindlichkeit soll künftig Volksverhetzung sein

Bild (Renate Künast 2013): Stephan Röhl / Heinrich-Böll-Stiftung via Flickr [CC BY-SA 2.0] (Bild zugeschnitten)

Die grüne Bundestagsfraktion will im Kampf gegen angebliche Homo- und Transfeindlichkeit voll auf das Strafrecht setzen. Zu diesem Zweck wollen sie den Tatbestand der Volksverhetzung (§130 StGB) empfindlich ausweiten.

Berlin. – Dem Willen der Grünen zufolge möge das ohnehin umstrittene Rechtsgut in Zukunft auch auif die Merkmale „sexuelle Identität“ und „Geschlecht“ abstellen. Die Grünen begründen dies auch mit der „historischen Verantwortung Deutschlands“. Sie orten nämlich „auch in der Mitte der Gesellschaft […] immer noch viele Ressentiments gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LSBTI).

Zwölf-Punkte-Plan gegen „Homofeindlichkeit“

Dies soll aber nur ein Bestandteil eines Zwölf-Punkte-Plans der Grünen sein, berichtet die Junge Freiheit. Weiters möchte die Partei nämlich auch vermeintliche „Hasskriminalität“ gegen sexuelle Minderheiten engmaschiger erfassen. Ein „nach betroffenen Gruppen periodischer Sicherheitsbericht“ alle zwei Jahre unter der Aufsicht von „unabhängigen sachverständigen“ solle hierbei Abhilfe schaffen.

Weiters wollen sie die Bundesländer dazu verpflichten, dass homo- und transfeindliche Motive bei Straftaten eindeutiger genannt werden sollen. Polizisten und Staatsanwälte möchte man hierfür in Fortbildungen schulen, um hier aufmerksamer zu Werke zu gehen. Zu den Unterzeichnern des Antrags gehören mit Renate Künast und Claudia Roth auch äußerst namhafte Grünen-Abgeordnete.

Umstrittener Volksverhetzungsparagraph

Der betreffende Paragraph regelt in den ersten beiden Absätzen, welche Unmutsäußerungen gegen über „nationale, rassische, religiöse, oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe“ oder gegen Einzelne wegen derer Zugehörigkeit dazu erlaubt sind. Strafbar ist einerseits, es „zum Hass aufzustacheln“ und „zu Gewalt- oder Willkürmßnahmen“ aufzufordern – hier drohen zwischen drei Monaten und fünf Jahr an Freiheitsstrafe.

Besonders umstritten ist dabei aber, dass auch bestraft wird, wer „die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit […] beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet“. Aufgrund unklarer Definitionen, besteht hier ein breiter Ermessensspielraum.

Immer wieder kommt es zu Verurteilungen von Bürgern, die in sozialen Medien scharfe, aber in ihrer Genese nachvollziehbare Unmutsbekundungen äußern, etwa im Hinblick auf die Massenmigration. Geht es nach den Grünen, könnten somit rein ablehnende Äußerungen gegen Homosexuelle bald ebenso mit dem Strafrecht verfolgt werden – auch dann, wenn keine wirkliche Absicht erkennbar ist, dass deren Verfasser wirklich „zum Hass aufstacheln“ möchte.

Über den Autor
Julian Schernthaner

Julian Schernthaner

Der studierte Sprachwissenschafter wurde 1988 in Innsbruck geboren und lebte sieben Jahre in Großbritannien. Vor kurzem verlegte er seinen Lebensmittelpunkt ins malerische Innviertel, dessen Hügel, Wiesen und Wälder er gerne bewandert.

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