Linz. – Ein Bericht des Standard über Wohnungskäufe zweier Frauen aus dem politischen Umfeld des oberösterreichischen FPÖ-Chefs Manfred Haimbuchner sorgt derzeit für Furore. Die Zeitung spricht von „Luxus-Sozialwohnungen“, die engen Vertrauten des Freiheitlichen „zugeschanzt“ worden seien. Daraufhin entwickelte sich unter anderem auf X eine Debatte über Kaufpreise, Förderdarlehen und die Frage, ob es sich bei den betreffenden Objekten überhaupt um Sozialwohnungen im üblichen Sinne handelte.
Zwei Wohnungen werden zum Politikum
Konkret geht es um eine Wohnanlage in der Harrachstraße in Linz. Dort erwarben im Jahr 2012 eine damalige Wohnbauförderungsreferentin aus Haimbuchners Büro sowie eine frühere FPÖ-Abgeordnete Wohnungen. Laut Standard zahlte die Referentin für eine rund 70 Quadratmeter große Wohnung samt Garage und Garten etwas mehr als 164.000 Euro. Zusätzlich wurden dem Bericht zufolge rund 65.000 Euro an Sanierungs- und Liftförderung berücksichtigt. Die Zeitung errechnete daraus einen Preis von „letztlich rund 2000 Euro pro Quadratmeter“. Die frühere Abgeordnete kaufte dem Bericht zufolge eine rund 160 Quadratmeter große Dachgeschosswohnung. Obwohl sie keine individuelle Wohnbauförderung in Anspruch genommen hat, bezeichnet der Standard auch diese Wohnung als Sozialwohnung. Dies wird damit begründet, dass das Gebäude von einem gemeinnützigen Wohnbauträger errichtet wurde. Der Standard stellt damit einen Zusammenhang mit Haimbuchners politischer Verantwortung für den Wohnbaubereich her und wirft die Frage auf, nach welchen Kriterien die Wohnungen vergeben wurden. Die Veröffentlichung löste dementsprechend politische Kritik aus. Zugleich meldeten sich Stimmen zu Wort, die die zentralen Schlussfolgerungen des Berichts infrage stellten.
X-Nutzer widerspricht Darstellung des Kaufpreises
Besonders ausführlich kritisierte der unter dem Namen „Europoor Capital“ auftretende X-Nutzer die Recherche. Seiner Darstellung zufolge seien die rund 65.000 Euro nicht als geschenkte Förderung oder Preisnachlass zu verstehen, sondern als übernommene Schuld mit Rückzahlungsverpflichtung. Seiner Berechnung zufolge habe der wirtschaftliche Gesamtpreis damit bei ungefähr 230.000 Euro gelegen. Der Nutzer beruft sich dabei auf den Kaufvertrag und das Grundbuch und wirft dem Autor des Standard-Artikels, Joseph Gepp, vor, die Konstruktion falsch interpretiert zu haben. Er hält auch die Bezeichnung der zweiten Immobilie als Sozialwohnung für irreführend. Die ehemalige Abgeordnete habe für ihre große Wohnung einen hohen sechsstelligen Betrag bezahlt und dabei laut Kaufvertrag kein Förderdarlehen übernommen.
Der X-Nutzer verweist zudem auf weitere Eigentümer der Wohnanlage. Laut seinen Angaben zählten dazu unter anderem Ärzte, ein Wirtschaftsprüfer, Personen aus dem Umfeld der Energie AG und der Hypo Oberösterreich sowie eine ehemalige ÖVP-Landtagspräsidentin. Er zieht daraus den Schluss, dass die Anlage insgesamt nicht mit dem landläufigen Bild von günstigen Sozialwohnungen für einkommensschwache Haushalte vergleichbar sei.
Darüber hinaus weist der Nutzer auf die damaligen Eigentumsverhältnisse beim Bauträger hin. So sei die Oberösterreichische Gemeinnützige Bau- und Wohngesellschaft 2012 eine hundertprozentige Tochter der landeseigenen Energie AG gewesen. Im Aufsichtsrat der Energie AG hätten damals auch ÖVP-Politiker gesessen. Außerdem hätten mehrere Mitarbeiter des Konzerns Wohnungen in der Anlage erworben. Seine Kritik richtet sich deshalb vor allem gegen die politische Zuspitzung des Standard. Ihn nerve diese Art von „primitivem, faulem Kampagnenjournalismus ungemein“.
Gepp verteidigt „Sozialwohnung“-Bezeichnung
Auf X widersprach Standard-Journalist Joseph Gepp der Kritik. Bei seinem Preisvergleich seien die Immobilienpreise des Jahres 2012 und nicht heutige Werte herangezogen worden. Auch an der Einordnung der Wohnungen hält er fest. Die Immobilie der früheren Abgeordneten sei demnach als Sozialwohnung anzusehen, da sie von einem gemeinnützigen Bauträger errichtet wurde. Solche Unternehmen würden steuerliche und andere Vorteile genießen und hätten im Gegenzug gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Bezüglich der Förderung bei der Referentin stellte Gepp klar, dass es sich um ein rückzahlbares Darlehen gehandelt habe. Zugleich betonte er, es sei dennoch ein vom Steuerzahler gefördertes Darlehen. Entscheidend sei aus seiner Sicht die grundsätzliche Zielsetzung des gemeinnützigen Wohnbaus. Dieser solle Menschen den Zugang zu Wohnungen ermöglichen, die sie sich auf dem freien Markt nicht leisten könnten. Gepp verwies zudem auf gesetzliche Vorgaben zur Prüfung von Einkommen und Wohnbedarf bei der Wohnungsvergabe.
Der X-Nutzer ließ diese Antwort allerdings nicht gelten. Insbesondere erneuerte er seine Kritik an der Berechnung des Quadratmeterpreises für die Wohnung der Referentin. Wenn neben der unmittelbaren Zahlung auch eine bestehende Darlehensschuld übernommen werde, müsse diese seiner Auffassung nach dem Kaufpreis wirtschaftlich zugerechnet werden. Daher sei die Aussage, die Referentin habe „letztlich rund 2000 Euro pro Quadratmeter“ bezahlt, falsch. Unter Einbeziehung der übernommenen Verpflichtung errechnete der Kritiker stattdessen rund 3.300 Euro pro Quadratmeter.
Haimbuchner weist Vorwürfe zurück
Mittlerweile hat sich Haimbuchner auch selbst ausführlich zu Wort gemeldet. In einer Stellungnahme auf Facebook weist er die Darstellung des Standard scharf zurück. Seiner Darstellung zufolge seien die Wohnungen nicht bevorzugt vergeben, sondern zu marktüblichen Konditionen verkauft worden.
Er widerspricht der Darstellung des Kaufpreises bei seiner ehemaligen Mitarbeiterin besonders deutlich. „Insgesamt wurde ein Gesamtkaufpreis von rund 230.000 Euro für eine 70 Quadratmeterwohnung bezahlt – damals ein absolut üblicher Marktpreis.“ Das Landesdarlehen müsse zurückgezahlt werden und sei daher als Bestandteil des Kaufpreises zu berücksichtigen, so Haimbuchner. Auch die Zuständigkeiten stellt der FPÖ-Politiker anders dar. Eine der Wohnungen sei freifinanziert gewesen und habe damit seiner Darstellung zufolge außerhalb der Landeskompetenz gelegen.
Trotz Haimbuchners deutlicher Zurückweisung der Vorwürfe kündigt dieser eine Überprüfung an. „Wir sind uns sicher, dass alle Förderwerber rechtskonform zu Ihrer Förderung gekommen sind, dennoch werden wir uns jede einzelne Förderung nochmals genau ansehen.“ Seinen Angaben zufolge sollen derzeit alle damaligen Käufer und Förderwerber der Immobilie erhoben werden. Sollten sich dabei Auffälligkeiten zeigen, will das Land diese öffentlich machen. Haimbuchner kündigte zugleich an, mögliche rechtliche Schritte gegen den Standard prüfen zu lassen





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