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Herbert Kickl (FPÖ) plant Messerverbot für alle Asylwerber

Mit der Novelle zum Waffengesetz will Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) auf den Anstieg von Angriffen mit Hieb- und Stichwaffen reagieren.
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Herbert Kickl (FPÖ) plant Messerverbot für alle Asylwerber

Herbert Kickl (FPÖ)

© Michael Lucan, CC BY-SA 3.0 DE, via Wikimedia Commons

Mit der Novelle zum Waffengesetz will Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) auf den Anstieg von Angriffen mit Hieb- und Stichwaffen reagieren.

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Wien/Brüssel. Bereits im vergangenen Jahr hat die EU eine neue Waffenrichtlinie beschlossen, die den Mitgliedstaaten wesentliche Verschärfungen bei der Genehmigung von Waffen vorschreibt. Wie Die Presse berichtet, gibt es seit Freitag nun die Novelle zum Waffengesetz, mit der Österreich diese Richtlinie umsetzt. Die Änderungen bringen aber nicht nur Verbote und Hürden, sondern auch einige Erleichterungen mit sich. Für die meisten Diskussionen wird aber vermutlich der Paragraf 11a des geplanten neuen Waffengesetzes sorgen. Dieser besagt nämlich, dass für Drittstaatsangehörige (Asylwerber, illegal aufhältige Personen, Menschen ohne EU-Aufenthaltstitel) „der Erwerb, der Besitz und das Führen von Waffen und Munition verboten“ ist. Damit kommt es zu einer wesentlichen Verschärfung des Waffengesetzes, das bisher nur das Tragen von Schusswaffen unter Verbot stellte. Künftig dürfen Asylwerber aber auch keine Hieb- und Stichwaffen mehr bei sich tragen.

Mehr ausländische als inländische Täter

Ein Mitgrund für die geplante Novelle ist der Antstieg der Angriffe mit Hieb- und Stichwaffen um beinahe das Doppelte über die vergangenen fünf Jahre. „Wir müssen als Sicherheitsbehörde darauf reagieren. Deswegen umfasst das Waffenverbot für Asylwerber oder Asylberechtigte zukünftig nicht nur Schusswaffen, sondern alle Formen von Waffen“, betont Innenminister Herbert Kickl (FPÖ). Er weist darauf hin, dass im Jahr 2017 bei insgesamt 3.282 Taten die Afghanen mit 287 Angriffen vor den Türken (169) und den Angehörigen der Russischen Föderation (111) an der Spitze und damit vor Angriffen durch Inländer lagen. Das Mitführen eines Messers wird durch die Waffengesetznovelle künftig verwaltungsstrafrechtlich verfolgt. Allerdings umfasst die Novelle Messer nur teilweise. Springmesser oder Butterlfys fallen auf jeden Fall darunter, Küchenmesser oder Jagdmesser hingegen nicht. Wer das Verbot missachtet, dem droht eine Geldstrafe. Wird diese nicht erbracht, droht in weiterer Folge Haft. Ein Verstoß wird sich außerdem vermutlich auf das Asylverfahren auswirken.

Änderungen des Waffengesetzes im Überblick

Das neue Gesetz soll im Jänner 2019 in Kraft treten. Anders als bisher müssen Mitglieder der Justizwache und der Militärpolizei keine kontrekte Bedrohung mehr nachweisen, um künftig privat eine Waffe bei sich tragen zu dürfen. Sie sollen künftig generell wieder einen Waffenpass erhalten. Die neue Richtlinie sieht weiters ein Verbot von Magazinen beziehungsweise Pistolen vor, die mehr als 20 Schuss haben. Bisher durfte der psychologische Test zur Ausstellung einer Waffenbesitzkarte beliebig oft wiederholt werden. In Zukunft ist ein Antritt nur alle sechs Monate möglich. Nach dem dritten negativen Antritt gibt es außerdem eine Sperre. Auch für Sportschützen gibt es einige Erleichterungen. Sie dürfen künftig mehr als fünf Waffen besitzen. Sie dürfen sich außerdem Magazine mit größerer Kapazität anschaffen. Allerdings ist dafür eine Mitgliedschaft in einem Sportschützenverein notwendig. Für Jäger ist künftig das Mitführen einer Faustfeuerwaffe bei der Jagd sowie der Einsatz eines Schalldämpfers erlaubt.

Über den Autor

Monika Šimić

Monika Šimić wurde 1992 in Zenica (Bosnien und Herzegowina) geboren. Die Kroatin wuchs in Kärnten auf und studierte Übersetzen mit der Sprachkombination Russisch und Englisch in Graz.

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