Jugendkriminalität: AfD will Strafmündigkeit auf 12 Jahre senken
Angesichts der stark gestiegenen Zahl schwerer Gewaltdelikte an bayerischen Schulen fordert die AfD die Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters. Damit hätte der Staat letztlich eine bessere Handhabe gegen jugendliche Straftäter.
München/Berlin. – Die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag reagiert auf die deutlich gestiegene Zahl strafunmündiger Jugendlicher und fordert eine drastische Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters auf zwölf Jahre. Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Rene Dierkes, betont die Notwendigkeit dieser Maßnahme angesichts des starken Anstiegs schwerer Gewaltdelikte bei bayerischen Schülern unter 14 Jahren. Die Zahl der tatverdächtigen Schüler habe sich seit 2014 mehr als verdoppelt und sei auf verschiedene Faktoren wie Migration und eine allgemeine Enthemmung zurückzuführen.
Jugendkriminalität explodiert
Die AfD-Fraktion will in der kommenden Woche zwei Anträge in den Landtag einbringen, um das Strafmündigkeitsalter herabzusetzen und ab 18 Jahren konsequent das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden. Dies soll dazu beitragen, den Rechtsstaat gegenüber jugendlichen Straftätern wehrhafter zu machen und eine angemessene Antwort auf die aktuelle Entwicklung der Jugendkriminalität zu geben.
In einer Pressemitteilung vom 6. Mai 2024 äußert sich auch Mariana Harder-Kühnel, stellvertretende Bundessprecherin der AfD, zu diesem Thema. Sie verweist auf die alarmierenden Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik, die einen Anstieg der tatverdächtigen Kinder unter 14 Jahren in Deutschland seit 2020 um mehr als 66 Prozent ausweist. Harder-Kühnel betont, dass Straftaten von Jugendlichen unter 14 Jahren immer häufiger werden. Sie verweist auf aktuelle Fälle wie eine Jugendbande in Ahaus, deren zwölfjähriger Anführer über 50 Straftaten begangen haben soll, oder den tragischen Vorfall in Freudenberg, bei dem ein Mädchen von Mitschülerinnen im Alter von 12 und 13 Jahren ermordet wurde. Die AfD fordert daher, die Strafmündigkeit in Deutschland auf zwölf Jahre herabzusetzen, um den besorgniserregenden Zahlen der Kriminalstatistik angemessen zu begegnen und den Opferschutz zu stärken.