Juristischer Streit um provokantes Video: AfD-Politiker Dannenberg siegt gegen Lokalzeitung

Der AfD-Politiker Alfred Danneberg hatte in einem Video eine Lokalzeitung aus seinem Landkreis thematisiert und dabei auch auf deren dunkle Vergangenheit während der NS-Zeit hingewiesen. Der Zeitungsverlag ging dagegen vor – ohne Erfolg.

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Juristischer Streit um provokantes Video: AfD-Politiker Dannenberg siegt gegen Lokalzeitung

Dannenberg darf das provokante Video weiter online lassen und verbreiten.

© Screenshot YouTube

Hannover. – Am 16. Oktober 2024 veröffentlichte der niedersächsische AfD-Landtagsabgeordnete Alfred Dannenberg in Sozialen Medien ein kurzes Video, in dem er eine historische Ausgabe der Walsroder Zeitung vom 25. Januar 1944 thematisiert. Unter dem Titel „Nationalsozialismus damals. Und heute?“ zeigte er Ausschnitte wie den „Terminkalender für die Nationalsozialisten“ und den Hinweis „Wir sparen für die Rüstung“, der sich auf der Titelseite befand. „Eine ganze Zeitung voll mit Nazi- und Kriegspropaganda“, so Dannenberg, der die heute noch existierende Zeitung als „Sprachrohr einer ganz üblen Zeit“ bezeichnete und erklärte, sie habe damals „mitgemacht“.

Dannenbergs Appell an Mediennutzer

Anschließend zog er Parallelen zur heutigen Medienlandschaft und kritisierte die angeblich einseitige Berichterstattung: „Was erfuhren die Leser? Die Meinung der Zeitungsmacher im Sinne des herrschenden Zeitgeistes.“ Vieles Wichtige, um sich ein „unverfälschtes Gesamtbild“ zu machen, hätten die Leser allerdings nicht erfahren, kritisierte er und betonte, dass man heute „zum Glück nicht mehr auf solche Zeitungen und den Staatsfunk angewiesen“ sei. Stattdessen könne man sich heute im Internet weiter informieren, alles kritisch abwägen und sich schließlich selbst ein Bild machen.

Am Ende des Videos hält er noch einmal die historische Ausgabe der Walsroder Zeitung von 1944 in die Kamera und erklärt, dass diese mahne, nicht alles zu glauben, was in der Zeitung steht. „Nutzt euer Smartphone, damit ihr Bescheid wisst. Das ist Freiheit, das ist Demokratie“, sagt Dannenberg. „Und jeder, der meint, er müsse vorsortieren, was ihr erfahren sollt oder auch nicht, was ihr sagen dürft oder auch nicht, der hätte im Zweiten Weltkrieg auch solche Zeitungen gemacht.“

Juristische Schritte gegen das Video scheitern

Der Verlag der Walsroder Zeitung reagierte auf das Video mit rechtlichen Schritten. In einem Anwaltsschreiben, das FREILICH vorliegt, wird Dannenberg vorgeworfen, das Unternehmenspersönlichkeitsrecht „massiv und bewusst“ zu verletzen. Mit seinen Ausführungen im Video stelle er die Zeitung, „wie sie unter Geltung des nationalistischen Schriftleitergesetzes erscheinen musste“ in Wort und Bild auf eine Stufe. „Eine derartige Gleichsetzung ist unverantwortbar herabwürdigend“, heißt es weiter. Dannenbergs abschließende Behauptung, dass jeder, der meine, er müsse vorsortieren, im Zweiten Weltkrieg „auch solche Zeitungen gemacht“ hätte, sei im Klartext nichts anderes als die Behauptung, „die Redaktion der Walsroder Zeitung von heute, die wie jede Tageszeitung entscheiden muss, welche Nachricht veröffentlicht wird oder nicht, würde vergleichbar der nationalistisch gelenkten Staatspresse berichten“. Diese Behauptung sei „in unerträglichen Maß ehrabschneidend“, so der Rechtsanwalt weiter, der forderte, die Verbreitung des Videos zu unterlassen.

Dannenbergs Anwalt wies die Abmahnung als unbegründet zurück, da weder eine Betroffenheit noch eine Rechtsverletzung vorliege, der Unterlassungsanspruch sei „überschießend“. Der Anwalt des Verlags beantragte daraufhin beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung, um die Verbreitung des Videos zu unterbinden. Das Gericht signalisierte jedoch frühzeitig Zweifel an den Erfolgsaussichten des Antrags. Mitte November erklärte das Landgericht, der Antrag des Verlags sei nicht hinreichend begründet. Schließlich zog der Verlag am 19. November 2024 seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück. Damit endet der Fall mit einem Erfolg für Dannenberg. Sein Video darf weiter verbreitet werden.

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