Maßnahmenpaket zum Kinderschutz der Regierung greift für FPÖ zu kurz
Mitte September präsentierte die FPÖ anlässlich des Urteils im Fall Florian Teichtmeister ihr Kinderschutzpaket. Neben einer deutlichen Erhöhung der Mindest- und Höchststrafen sieht das Paket teilweise ein lebenslanges Berufsverbot und eine lebenslange Eintragung ins Strafregister vor.
Wien. – Das Urteil gegen den Schauspieler Florian Teichtmeister wird von Therapeuten als vernünftig, von Juristen als eher hart bezeichnet. Kritik kam jedoch aus der Gesellschaft und aus den Reihen der FPÖ, da Teichtmeister nicht ins Gefängnis muss, sondern seine Therapie in Freiheit fortsetzen kann. Das aus ihrer Sicht zu milde Urteil veranlasste die Freiheitlichen schließlich dazu, ein eigenes Kinderschutzpaket vorzulegen. Die FPÖ-Politik lege einen besonderen Schwerpunkt auf Familie und Kinder, daher sei der Kinderschutz ein zentrales Anliegen der Partei, erklärte Justizsprecher Harald Stefan.
Keine Arbeit mit Kindern und Schutzbedürftigen mehr
Erstens sollen verurteilte Sexualstraftäter lebenslang nicht mehr mit Kindern oder schutzbedürftigen Personen arbeiten dürfen. Dabei gehe es nicht um eine lebenslange Ächtung der Täter, sondern um den Schutz der Kinder. Als Beispiel nannte Stefan Jugendlager, Pfadfinder oder Sportvereine. Außerdem müssten die Höchst- und Mindeststrafen erhöht werden. Das Argument, dass höhere Strafen dem Opfer nichts bringen, zählt für Stefan nicht. Die Gesellschaft müsse dem Täter zeigen, dass sie reagiert. Vermögensdelikte werden oft härter bestraft als Delikte gegen Leib und Leben.
Außerdem müsse die Verjährungsfrist verlängert werden, da Opfer oft erst nach längerer Zeit aktiv würden und zivilrechtliche Ansprüche erst später geltend machen wollten. Einen „Internetpranger“ lehne man ab, so Stefan, aber ein lebenslanger Strafregistereintrag sei notwendig, auch um das Tätigkeitsverbot durchzusetzen. Einrichtungen, die sich nicht an das Tätigkeitsverbot halten, sollten keine Förderungen mehr erhalten. In der Volksanwaltschaft als zentrale Anlaufstelle soll eine eigene Abteilung für dieses Thema eingerichtet werden. Schließlich fordert die FPÖ ein Verbot von Kindersexpuppen und „Pädophilenhandbüchern“.
Fürst kritisiert fehlende Ressourcen
FPÖ-Klubobmann-Stellvertreterin Susanne Fürst kritisierte, dass es offenbar zu wenig Ressourcen gebe, um speziell gegen Produzenten und Konsumenten von Kindesmissbrauchs-Darstellungen zu ermitteln: „Das Geschäft ist offenbar sehr lukrativ. Daher müssen Produzenten solch abscheulicher Darstellungen und die Konsumenten besonders hart bestraft werden – das betrifft sowohl die Konsumenten als auch jene, die diese Fotos und Videos anfertigen. Dass der Zugang zu solchem Material offenbar sehr einfach ist, beweist auch der Teichtmeister-Prozess.“
Es dürfe nicht sein, dass sich jemand – wie eben Florian Teichtmeister – über zehn Jahre lang unbehelligt im Darknet bewegen und einschlägige Dateien herunterladen und bearbeiten kann. „Die Täter müssen sich permanent davor fürchten, erwischt zu werden. Die Kapazitäten bei den Ermittlern müssen daher stark erhöht werden. Die schwarz-grüne Bundesregierung hat ihren Fokus alleine auf Hass und Hetze im Netz fokussiert. Das ist eine falsche Prioritätensetzung. Für Delikte gegen Leib und Leben – speziell, wenn Kinder die Opfer sind – müssen wesentlich mehr Ermittler eingesetzt werden. Das hat nichts mit rechter oder linker Ideologie zu tun.“
„Maßnahmenpaket der Regierung greift zu kurz“
Auch die türkis-grüne Regierung hatte bereits im Jänner ein Maßnahmenpaket zum Kinderschutz vorgelegt. „Die von der grünen Justizministerin Zadić vorgeschlagenen Maßnahmen sind zwar ein erster Schritt, aber sie greifen insgesamt zu kurz“, erklärte Stefan vor wenigen Tagen. Das ÖVP-Grüne-Kinderschutzpaket umfasse zum Beispiel nicht das im FPÖ-Kinderschutzpaket geforderte Verbot von Kindersexpuppen und „Pädophilenhandbüchern“, kritisierte der FPÖ-Justizsprecher.