Nach Champagner-Lüge gegen Krah: ZDF-Journalistin unterschreibt Unterlassungserklärung

Die ZDF-Journalistin Nicole Diekmann hatte falsche Behauptungen von Jan Böhmermann über eine angebliche Champagner-Party des AfD-Politikers Maximilian Krah verbreitet und musste nun eine Unterlassungserklärung unterschreiben.

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Nach Champagner-Lüge gegen Krah: ZDF-Journalistin unterschreibt Unterlassungserklärung

Diekmann unterzeichnete die entsprechende Unterlassungserklärung, obwohl sie sich nicht dazu verpflichtet sah.

© IMAGO / Future Image

Die ZDF-Journalistin Nicole Diekmann musste eine Unterlassungserklärung unterschreiben, nachdem sie eine falsche Behauptung des ZDF-Moderators Jan Böhmermann über eine angebliche Champagner-Party des AfD-Politikers Maximilian Krah auf dem Münchner Oktoberfest verbreitet hatte. Krah kündigte an, dass Böhmermann der nächste sei.

Falsche Behauptungen

Böhmermann behauptete in seinem Podcast unter Berufung auf eine anonyme Quelle, Krah habe das gesamte Oktoberfest mit 200 Flaschen Champagner einladen wollen. Diekmann verbreitete diese Falschmeldung in den Sozialen Medien und teilte einen entsprechenden Ausschnitt des Podcasts auf X. Daraufhin meldete sich Maximilian Krah selbst zu Wort und widersprach der Darstellung: „Klingt lustig, ist halt nur kompletter Unsinn“, erklärte er.

Diekmanns umstrittene Ausrede

Nachdem Diekmann also Post von Krahs Anwalt erhalten hatte, teilte sie auf X das Schreiben ihres Anwalts mit und erklärte dazu: „Manche Dinge will man schnell von der Backe haben, weil es ja so viele andere gibt, um die wir uns kümmern müssen. Deshalb hat Maximilian Krah Post erhalten.“

In dem Schreiben ihres Anwalts an Krah ist zu lesen, dass sich Diekmann zwar „aus einer ganzen Reihe von Gründen“ nicht zu der Abgabe der verlangten Unterlassungserklärung verpflichtet sehe. „Allein aus Erledigungsinteresse“ gebe sie diese aber ab.

Krah zeigte sich erfreut. Auf X erklärte er: „Die erste Unterlassungserklärung wegen der Champagner-Lüge vom Oktoberfest habe ich von Nicole Diekmann. Die zweite klage ich ein!“

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