Nach Verwirrung: Philippa Strache hat Anspruch auf Nationalratsmandat

Zuerst nein, dann vielleicht, dann ja – die Landeswahlbehörde Wien entschied, dass der Gattin von Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache ein Mandat über die Landesliste zusteht.
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Nach Verwirrung: Philippa Strache hat Anspruch auf Nationalratsmandat

Symbolbild Nationalrat: Peter Binter via Wikimedia Commons [CC BY-SA 2.0 DE] (Bild zugeschnitten) / Bild Philippa Strache: Bwag via Wikimedia Commons [CC BY-SA 4.0] (Bild zugeschnitten) / Collage: Die Tagesstimme.

Zuerst nein, dann vielleicht, dann ja – die Landeswahlbehörde Wien entschied, dass der Gattin von Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache ein Mandat über die Landesliste zusteht.

Wien. – Nach dem schlechten Abschneiden der Freiheitlichen bei der Wahl war unklar, ob es für die am dritten Landeslistenplatz gereihte Philippa Strache reicht. Denn dafür war notwendig, dass der vor ihr gereihte Harald Stefan sein Regionalmandat annimmt. Die Partei wollte dies mit Hinblick auf die „laufenden Ermittlungen der Behörden und der diesbezüglichen internen Untersuchungen“ zur Spesenaffäre verhindern. Das Innenministerium bestätigte die Ansicht der Wahlbehörde.

Stefan muss Regionalmandat annehmen – Strache fix drin

Zuletzt wollte die Partei deren Einzug nämlich um jeden Preis verhindern – und einigte sich auf die vermeintliche Option, Stefan das Landesmandat annehmen zu lassen. Einzig: Ein Verzicht auf dieses zugunsten des Landesmandats ist gemäß der Nationalratswahlordnung nicht möglich. Denn im ersten Ermittlungsverfahren teilte die Landeswahlbehörde Stefan bereits am 3. Oktober ein Regionalmandat zu.

Damit fällt das zweite über die Landesliste errungene Mandat automatisch an Strache – zum Ärgernis der Freiheitlichen. Denn die Enthüllungen zur Spesenaffäre betrafen auch die ursprünglich als Tierschutzsprecherin der Partei designierte Frau des Ex-FPÖ-Parteichefs. Obwohl offiziell ehrenamtlich für die Partei tätig, soll sie ein üppiges Gehalt von bis zu 9.500 Euro monatlich bezogen haben. Dies führte innerparteilich zu harscher Kritik.

Entscheidung für FPÖ „nicht nachvollziehbar“

Mit entsprechender Kritik sparten die Freiheitlichen unterdessen auch nicht nach der Entscheidung, dass das Mandat nun unweigerlich an Strache fällt. Denn wie der ORF berichtet, sei dies aus der Sicht der Partei sowie „namhafter Rechtsexperten in dieser Form nicht nachvollziehbar“. Gleichwohl nehme man die Entscheidung zur Kenntnis.

Trotz ihres Einzugs ins Hohe Haus dürfte sie allerdings nicht im blauen Parlamentsklub landen. Vize-Parteichef Manfred Haimbuchner hatte erst vor wenigen Tagen gegenüber dem profil bekundet, dass er sich nicht vorstellen könne, dass Strache darin Mitglied werden könne. Sie könne damit die zweite Frau nach Monika Lindner 2013 sein, welche bereits als „wilde“ Abgeordnete in den Nationalrat einzieht.

Über den Autor
Julian Schernthaner

Julian Schernthaner

Der studierte Sprachwissenschafter wurde 1988 in Innsbruck geboren und lebte sieben Jahre in Großbritannien. Vor kurzem verlegte er seinen Lebensmittelpunkt ins malerische Innviertel, dessen Hügel, Wiesen und Wälder er gerne bewandert.

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