Nationalrat: Philippa Strache nimmt heute ihr Mandat an
Die Ehefrau von Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache wird künftig als wilde Abgeordnete im Parlament vertreten sein.
Wien. – Bei der konstituierenden Nationalratssitzung am heutigen Mittwoch wird Philippa Strache ihr Nationalratsmandat annehmen, dort aber fortan nicht für die FPÖ, sondern als wilde Abgeordnete im Parlament sitzen. Das gab sie bereits am Dienstag in einer Aussendung bekannt.
Strache spricht von Verleumdungen
Die letzten Wochen habe sie laut eigener Aussage „intensiv dazu genutzt“, um über die Annahmen des Mandats nachzudenken. „Die Verleumdungen der letzten Wochen und die daraus resultierende öffentliche Diskussion, zu der zu meiner großen Enttäuschung in großem Ausmaß ehemalige Parteifreunde beigetragen haben, waren kränkend, verletzend und angesichts der Dimension verbreiteter unwahrer Behauptungen schlichtweg verwerflich“, so Strache.
Mit Verweis auf die Bundesverfassung erklärte Strache darüber hinaus, dass es ihr eine „große Ehre“ sei, ihr politisches Engagement „in den Dienst freier Bürger zu stellen“.
Strache vor möglichem Ausschluss aus FPÖ
Die FPÖ wiederum nahm die Entscheidung Straches laut Medienberichten „zur Kenntnis“. Allerdings stehen eine Suspendierung oder gar ein Parteiausschluss Straches zur Diskussion. Einem Bericht von oe24 zufolge sagte FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl, dass Strache der FPÖ „Verleumdungen“ und „Diffamierungen“ vorgeworfen hatte, sei „sicher kein Freundschaftsakt“, sondern könne man „durchaus als parteischädigend einstufen“. Die Wiener Landesgruppe soll nun zeitnah über die Zukunft von Strache entscheiden.
Spesen-Affäre rund um Ehepaar Strache
Nach Bekanntwerden der Spesen-Affäre um Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache war auch dessen Ehefrau Philippa Strache ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Wie mehrere Medien Mitte Oktober berichteten, leitete die Staatsanwaltschaft Wien ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Veruntreuung ein. Die Vorwürfe um falsche Spesenabrechungen hat das Ehepaar Strache stets zurückgewiesen. Für beide gilt die Unschuldsvermutung.