Österreich: Ab heute tritt verschärftes Asylrecht in Kraft
Ab 1. September tritt das neue Fremdenrechtsänderungsgesetz in Kraft. Künftig können Asylwerbern bis zu 840 Euro als Beitrag zur Grundversorgung abgenommen werden. Auch Handys können von den Behörden durchsucht werden.
WIEN. Am heutigen Samstag ist das Fremdenrechtsänderungsgesetz 2018 in Kraft getreten. Die neue Gesetzesänderung bringt einige Verschärfungen im Asylrecht.
Bargeld und Handys
So müssen Asylwerber sich in Zukunft an den Kosten ihres Asylverfahrens beteiligen. Bis zu 840 Euro können dann jedem Asylwerber als Beitrag zur Grundversorgung abgenommen werden. Ein Mindestbetrag von 120 Euro Bargeld muss den Antragstellern jedoch bleiben.
Sollten Zweifel an den Angaben der Asylsuchenden bestehen, dürfen die Behörden nun auch deren Handydaten auswerten, um beispielsweise die Identität oder die Anreise-Route zu überprüfen.
Weitere Maßnahmen
Um das Untertauchen vor Abschieben zu verhindern, ist es jetzt auch möglich, die auszuweisenden Migranten über die 72-Stunden-Frist hinaus in Schubhaft festzuhalten. Wer trotz Einreise- oder Aufenthaltsverbots wieder nach Österreich kommt oder sich hier aufhält, kann neben einer Geldstrafe von 5.000 bis 15.000 Euro auch für bis zu sechs Wochen in Haft kommen. Außerdem müssen anerkannte Flüchtlinge ab sofort mindestens zehn Jahre auf die österreichische Staatsbürgerschaft warten. Bisher lag die Mindestwartezeit bei sechs Jahren.
Lob und Kritik
Der Verein Asylkoordination Österreich kritisiert die Maßnahmen der Bundesregierung und sieht darin „unverhältnismäßige, massive Grundrechtseingriffe“. FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker bewertet die Änderungen hingegen ganz anders: „Mit diesem Gesetzespaket ist Innenminister Herbert Kickl ein großer Wurf gelungen, um unser Österreich sicherer zu gestalten“, betonte er in einer Aussendung.