Österreich: Im Juli fällt die Sperrstunde
Ab Juli wird es keine Sperrstunde mehr geben und die Nachtgastronomie soll noch im Sommer öffnen können, erklärte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne).
Wien. – Im Juli will die österreichische Regierung bekanntlich weitere Öffnungsschritte machen. Darüber, wie weit diese gehen sollen, herrschte heute allerdings Verwirrung. Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) sagte, dass mit Juli alle Einschränkungen (abgesehen von der „3-G-Regel“) fielen, und damit auch die Nachtgastronomie öffnen dürfe. Dem widersprach Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) jedoch.
Entscheidung zur Öffnung der Nachtgastro folgt Ende Juni
Es gelte, noch zuzuwarten, so Mückstein. Fix fallen soll mit 1. Juli aber die Sperrstunde. „Aus unserer Sicht macht es sehr viel Sinn, hier Schritt für Schritt vorzugehen“, sagte Köstinger heute nach dem Ministerrat. Das sei auch der Grund, warum morgen die Sperrstunde auf 24 Uhr verlängert werde. Angesichts der sich positiv entwickelnden Infektionslage und des stetigen Steigens der Zahl der Geimpften hofft Köstinger auch auf eine Öffnung der Nachtgastronomie – „im Sinne des Fallens der Sperrstunde“.
Gesundheitsminister Mückstein sah den 1. Juli für die Öffnung von Discos und Co. allerdings nicht in Stein gemeißelt. „Die Nachtgastronomie ist ein Bereich, der noch relativ ungeschützt ist, weil viele Erwachsene noch ungeimpft sind.“ Er bekräftigte aber das Vorhaben der Regierung, dass die klassische Nachtgastro noch im Sommer geöffnet werde. „Das wird jedenfalls im Sommer stattfinden“. Man bespreche dieses Thema in den nächsten zwei Wochen, gegen Ende Juni soll dann eine Entscheidung fallen.
Zentrale Änderungen ab 10. Juni
Ab morgen, 10. Juni, kommt es zu zentralen Änderungen hinsichtlich der Corona-Beschränkungen. So wird etwa zwischen Personengruppen dann nur noch ein Abstand von einem Meter einzuhalten sein (bisher 2 m), in Innenbereichen dürfen dann 8 Personen pro Tisch zuzüglich Kinder (bisher 4) Platz nehmen, im Außenbereich dürfen 16 Personen zuzüglich Kinder (bisher 8) an einem Tisch sitzen. Zudem wird die Sperrstunde von 22 Uhr auf 24 Uhr verschoben.
Ab Juli wird in Innenbereichen kein Mund-Nasen-Schutz mehr zu tragen sein, sofern man einen „3-G-Nachweis“ vorzeigen kann. Auch der Mindestabstand und die Kapazitätsbeschränkungen sowie Auf- oder Sperrstunden im Bereich der Gastronomie sollen dann fallen. Eine Obergrenze bei Veranstaltungen – weder im stehenden noch im sitzenden Bereich – soll es mit Juli ebenso nicht mehr geben. Eine Anzeigepflicht ab 100 Personen und eine Genehmigungspflicht ab 500 Personen bleibt.