Österreich: Neues Islamgesetz soll mehr Kontrolle bringen
Mit dem verschärften Islamgesetz will die Regierung mehr Kontrolle über muslimische Gemeinden erlangen.
Wien. – Im Dezember legte die Regierung im Rahmen eines Anti-Terror-Pakets ein novelliertes Islamgesetz vor, das bis 2. Februar in Begutachtung ist. Sollte das Gesetz vom Nationalrat beschlossen werden, würde das Kultusamt umfassende Kontrollmöglichkeiten über die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) sowie ihre Kultus- und Moscheegemeinden erhalten.
Einsicht in die Finanzen
Es geht vor allem darum, dass das Kultusamt das Verbot der Finanzierung durch einen ausländischen Staat besser kontrollieren, Moscheen und Kultusgemeinden leichter schließen kann und genaue Informationen darüber erhält, welcher Imam in welcher Moschee predigt. Mit dem neuen Gesetz sichert sich die Regierung jedenfalls Einsicht in die Finanzen der muslimischen Gemeinden. In Zukunft müssen die Islamische Glaubensgemeinschaft aber auch die Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich jährlich ein Vermögensregister der ihnen zugeordneten Kultus- und Moscheegemeinden offenlegen. Damit soll die Kontrolle, ob das 2015 mit dem Islamgesetz eingeführte Verbot der Auslandsfinanzierung eingehalten wird, ermöglicht werden.
Verpflichtendes Imame-Verzeichnis
Verpflichtend wird für die IGGÖ auch eine Aufstellung aller Einrichtungen, die ihr zugehörig sind, und aller religiösen Funktionsträger, die die religiöse Lehre verbreiten. Das sogenannte Imame-Verzeichnis muss dem Kultusamt vorgelegt werden. Auch Gastprediger aus dem Ausland müssen darin erfasst werden. Klar ist, der Staat will genau wissen, wer wo predigt. Man wolle „gegen Hassprediger aus dem Ausland“ vorgehen können, hatte Kultusministerin Susanne Raab (ÖVP) im Dezember erklärt. Es sei aber kein Gesetz gegen den Islam. Die Änderungen im Islamgesetz sind Teil eines Anti-Terror-Pakets, das als Reaktion auf den Terroranschlag im November in Wien präsentiert wurde.
Kritik seitens der IGGÖ
In der Gesetzesvorlage findet sich auch eine Regelung, die es dem Kultusamt ermöglicht, Moscheegemeinden leichter aufzulösen – und zwar ohne der Religionsgemeinschaft vorher die Möglichkeit zu geben, die beanstandeten Missstände zu beseitigen. Das gilt jedenfalls, wenn es dem „Schutz der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung, Gesundheit und Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer“ dient.
Kritik am Gesetz kommt unter anderem von der IGGÖ selbst. Das Vorhaben der Regierung konterkariere den Ursprungsgedanken des Islamgesetzes, „die Beheimatung der Musliminnen und Muslime in Österreich sowie deren gesellschaftliche Akzeptanz zu fördern“. Das Islamgesetz werde mittlerweile nicht mehr als reines Religionsgesetz, sondern vielmehr „als Sicherheitsgesetz gesehen“.