Sachsen: AfD will Ruhegehälter von Ministern deutlich kürzen
Die AfD Sachsen fordert eine deutliche Kürzung der Pensionen von Ministerpräsidenten und Ministern und hat dazu kürzlich einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt.
Dresden. – Geht es nach der AfD Sachsen, sollen der Ministerpräsident und die Minister deutlich niedrigere Pensionen erhalten und statt mit 63 erst mit 67 Jahren in den Ruhestand gehen. „Während die hart arbeitenden Bürger erst mit 67 Rente erhalten, darf der sächsische Ministerpräsident bereits mit 63 Jahren in Ruhestand gehen – nach einer Amtszeit von nur vier Jahren“, kritisiert die sächsische AfD in einer Pressemitteilung. Auch die „unverhältnismäßigen Unterschiede“ bei der Höhe der monatlichen Rente würden bei den Bürgern zu Unmut und Politikverdrossenheit führen. Deshalb fordert die AfD mit einem neuen Gesetz, das die Regelungen zur Altersversorgung und zum Übergangsgeld für ehemalige Mitglieder der Sächsischen Staatsregierung novellieren soll und Kürzungen bei den Versorgungsbezügen der ehemaligen Mitglieder der Sächsischen Staatsregierung vorsieht, deutliche Änderungen.
Mindestamtszeit für Bezüge soll erhöht werden
Wie aus dem Entwurf hervorgeht, soll beispielsweise die Höchstbezugsdauer des Übergangsgeldes um ein Jahr verkürzt und damit an die entsprechenden Regelungen des Bundes und vieler Länder angeglichen werden. Außerdem soll die Altersgrenze für den Beginn des Rentenbezugs auf 67 Jahre angehoben werden. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, die Mindestamtszeit für den Bezug des Ruhegehaltes von vier auf fünf Jahre zu erhöhen, was regelmäßig der Dauer einer vollen Legislaturperiode entspricht. Gleichzeitig soll das Ruhegehalt gesenkt werden. Notwendige Haushaltseinsparungen würden diesen Schritt erfordern, heißt es in dem Entwurf. Die AfD-Fraktion fordert zudem die Anhebung der Altersgrenze für den Bezug des Altersgeldes bei gleichzeitiger Absenkung der Höhe desselben. Diese Änderungen würden langfristig zu Einsparungen bei den Versorgungskosten der politischen Führungsebene des Freistaates Sachsen führen.