Schiedskommission: Sarrazin darf aus Partei ausgeschlossen werden

Lange wurde SPD-intern über einen Ausschluss des ehemaligen Finanzsenators Berlins, Thilo Sarrazin, diskutiert. Die Schiedskommission erklärte nun, dass ein Ausschluss stattfinden dürfe.
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Schiedskommission: Sarrazin darf aus Partei ausgeschlossen werden

Bild (Thilo Sarrazin): Thilo_Sarrazin030709.jpg: Ninaderivative work: Saibo (Δ) [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons (Bild zugeschnitten)

Lange wurde SPD-intern über einen Ausschluss des ehemaligen Finanzsenators Berlins, Thilo Sarrazin, diskutiert. Die Schiedskommission erklärte nun, dass ein Ausschluss stattfinden dürfe.

Berlin. – Wie die „Bild“ berichtet, wurde das Urteil des Gerichts heute Morgen sowohl Sarrazin selbst als auch der Bundes-SPD zugestellt. Der ehemalige Berliner Finanzsenator hat nun innerhalb der nächsten zwei Wochen die Möglichkeit, gegen das Urteil Einspruch einzulegen.

Im Verfahren ging es vor allem um den von Sarrazin verfassten Bestseller „Feindliche Übernahme: Wie der Islam den Fortschritt behindert und die Gesellschaft bedroht“. Ihm wurde von Parteikollegen eine „Islamfeindlichkeit“ unterstellt. Der Antrag für das Verfahren kam von Lars Klingbeil, dem SPD-Generalsekretär.

Dritter Versuch, Sarrazin auszuschließen

Wie der „Spiegel“ berichtet, äußerte sich Klingbeil zu dem Urteil folgendermaßen: „Ich begrüße dieses Urteil ausdrücklich. Wir sehen uns in unserer klaren Haltung bestätigt: Sarrazin hat mit seinen Äußerungen gegen die Grundsätze der Partei verstoßen und ihr Schaden zugefügt. Rassistische Gedanken haben in der SPD keinen Platz.“

Bereits zu Beginn der Verhandlung kündigte Thilo Sarrazin an, im äußersten Fall „bis zum Bundesverfassungsgericht“ klagen zu wollen. Insgesamt wurden bereits zwei Versuche unternommen, Sarrazin aus der Partei auszuschließen – beide Male erfolglos. 

Über den Autor

Joshua Hahn

Stellenausschreibugn - AfD Sachsen

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