„Schlechter Tag für Demokratie“: Verfassungsgericht lehnt AfD-Eilantrag ab

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag der AfD gegen die Ablehnung ihrer Kandidaten für Ausschussvorsitze im Bundestag abgelehnt. Die Partei kritisiert die Entscheidung scharf.
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„Schlechter Tag für Demokratie“: Verfassungsgericht lehnt AfD-Eilantrag ab

Bundestag (Symbolbild)

© Pixabay

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag der AfD gegen die Ablehnung ihrer Kandidaten für Ausschussvorsitze im Bundestag abgelehnt. Die Partei kritisiert die Entscheidung scharf.

Karlsruhe. – Ein Eilantrag der AfD gegen die Ablehnung ihrer Kandidaten für die Ausschussvorsitze im Bundestag wurde vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt. Nun muss die Oppositionspartei auf die Behandlung des Falls in der Hauptsache warten. Obwohl ihr laut Geschäftsordnung des Bundestages eine bestimmte Zahl von Ausschussvorsitzenden zusteht, wurden ihr eben diese von den anderen Parteien verweigert. Für die AfD-Fraktion im Bundestag ist dies ein Verstoß gegen das im Grundgesetz geregelte Mitwirkungsrecht der Opposition sowie die Geschäftsordnung des Bundestags.

Karlsruhe erklärte jedoch, dass nicht ersichtlich sei, dass die AfD durch die „einstweilige Vorenthaltung der Ausschussvorsitze daran gehindert wäre, an der politisch-parlamentarischen Willensbildung im engeren Sinn in den betroffenen Ausschüssen mitzuwirken“. Im Hauptsacheverfahren werde schließlich geprüft, ob eine Verletzung der Rechte der AfD vorliege.

„Schlechter Tag für parlamentarische Demokratie“

„Heute ist mal wieder ein schlechter Tag für die parlamentarische Demokratie“, kritisierte der Justitiar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, die Entscheidung. Seine Partei werde weiter „mit unlauteren Mitteln ausgegrenzt“. Ihm zufolge bereicherten sich die die anderen Fraktionen an den der AfD zustehenden Ausschussvorsitzenden „indem sie unter anderem die zugehörigen Räume im Bundestag sowie die Leitungsplätze auf Delegationsreisen für sich selbst übernehmen“, so Brandner weiter. „Unverständlich bleibt, warum das Bundesverfassungsgericht für das Eilverfahren fast sechs Monate brauchte und nicht diese Zeit bereits für das Hauptsacheverfahren genutzt hat.“

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