Berlin. – Auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zum Umgang mit der US-Terrorlistung der linksextremistischen Gruppe „Antifa Ost“ hat die Bundesregierung mit einer Reihe von Verweigerungen, Ausweichmanövern und inhaltlichen Minimalantworten reagiert.
Hintergrund der Anfrage war, dass das US-Außenministerium im November 2025 die Berliner Gruppe „Antifa Ost“, auch bekannt als „Hammerbande“, zusammen mit drei weiteren europäischen Gruppen als sogenannte „Specially Designated Global Terrorists“ eingestuft und kurz darauf als „Foreign Terrorist Organization“ klassifiziert hatte. Dieser Schritt wurde mit mehreren Angriffen in Budapest Mitte Februar 2023 begründet, die dem Netzwerk zugeschrieben werden.
Banken ziehen Konsequenzen – und rudern zurück
Unmittelbare Konsequenzen aus der US-Einstufung zeigten sich im deutschen Finanzsektor. So kündigten die GLS Gemeinschaftsbank und die Sparkasse Göttingen Ende 2025 die Konten der linksextremistischen Roten Hilfe e. V. – einer Organisation, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz seit den 1990er-Jahren beobachtet wird und derzeit nach Regierungsangaben rund 14.400 Mitglieder sowie bundesweit etwa 50 Ortsgruppen zählt. Ähnliche Maßnahmen betrafen die Deutsche Kommunistische Partei sowie den „Anarchist Black Cross Dresden“.
Für die Sparkasse Göttingen ist der rechtliche Ausgang bislang offen. Ein Eilgericht entschied im Januar 2026, dass das Konto bis zu einem Urteil im Hauptverfahren weiterzuführen sei. Die GLS Bank vollzog hingegen eine Kehrtwende und führt die Konten nach eigenen Angaben nach einem Dialog mit der Roten Hilfe weiter. Bemerkenswert dabei ist, dass die GLS Bank der Organisation laut Presseberichten zuvor ausdrücklich nach Verbindungen zur „Antifa Ost“ befragt hatte – ein Hinweis auf eine risikobewusste Neubewertung der Geschäftsbeziehung.
Schutzschirm für linksextremistische Straftäter
In ihrer Antwort beschreibt die Bundesregierung die Rolle der Roten Hilfe unmissverständlich: Die Organisation unterstütze linksextremistische Straftäter sowohl finanziell als auch politisch mit dem erklärten Ziel, das strafrechtliche Abschreckungspotenzial zu mindern. Bei der Auswahl ihrer Unterstützungsfälle lasse die Rote Hilfe erkennen, dass sie „die Anwendung von Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung nicht nur befürwortet, sondern auch unterstützt“.
Es sind konkrete personelle Verbindungen zwischen der Roten Hilfe und dem „Antifa Ost“-Netzwerk dokumentiert: So trat die im Antifa-Ost-Verfahren rechtskräftig verurteilte Hauptangeklagte Lina E. im Februar 2024 bei einer Jubiläumsveranstaltung der Roten Hilfe als Hauptrednerin auf und äußerte sich lobend über die erhaltene Unterstützung.
Regierung stuft Antworten als Verschlusssache ein
Kernfragen der AfD-Anfrage ließ die Bundesregierung jedoch unbeantwortet. So verweigerte das Bundesinnenministerium die öffentliche Antwort auf die Fragen, welche geldwäscherechtlichen Prüfungen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei der GLS Bank seit 2020 durchgeführt habe, ob dabei Transaktionen zugunsten der Roten Hilfe untersucht wurden und ob eine Sonderprüfung geplant sei. Zur Begründung wurde auf das Staatswohl und Verschwiegenheitspflichten aus dem Kreditwesengesetz sowie dem Geldwäschegesetz verwiesen. Die entsprechenden Antworten wurden als Verschlusssache eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestags hinterlegt.
In Bezug auf die extraterritoriale Anwendung gibt die Bundesregierung an, diese grundsätzlich abzulehnen, und verweist auf die EU-Blockingverordnung von 1996. Gleichzeitig sind es gerade diese US-Designationen, die deutschen Banken den Anstoß für Kontokündigungen gegenüber linksextremistischen Organisationen geliefert haben.
Steuergeld für Solidaritätsnetzwerk
Anfang 2026 hatte sich als Reaktion auf die Kontokündigungen das Netzwerk „Debanking stoppen“ gegründet, das in einem offenen Brief die Rücknahme der Kündigungen forderte. Diesen Brief unterzeichneten mehr als 7.500 Unterstützer, darunter über 2.700 GLS-Genossenschaftsmitglieder.
Pikant: Eine der unterzeichnenden Organisationen, die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA), erhielt zwischen 2020 und 2024 laut Bundesregierung knapp 14.000 Euro aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Auf die Frage, ob dabei extremistische Bezüge zu Rückforderungen geführt hätten, antwortete die Regierung lediglich, dass die Verwendungsnachweise auf „ordnungsgemäße Mittelverwendung“ geprüft würden, ohne jedoch inhaltliche Aussagen zu etwaigen Konsequenzen zu treffen.
Kooperation mit US-Behörden? Keine Auskunft
Auch bei der Frage nach der Zusammenarbeit zwischen deutschen Sicherheitsbehörden und US-amerikanischen Stellen wie dem OFAC oder dem FBI im Bereich der Extremismusfinanzierung verweigerte die Bundesregierung jede konkrete Auskunft und berief sich dabei auf die sogenannte Third-Party-Rule, also das Prinzip, dass im Nachrichtendienstverkehr ausgetauschte Informationen nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. Gleiches gilt für Fragen zu möglichen Umgehungsstrategien linksextremistischer Akteure über Kryptowährungen oder Spendenplattformen.





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