SPÖ sichert sich FPÖ-Domains und stört damit den blauen Wahlkampf

In weniger als einem Monat finden die Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Dass sich die Parteien in der heißen Phase des Wahlkampfes befinden, beweist nun auch ein Streich der SPÖ.

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SPÖ sichert sich FPÖ-Domains und stört damit den blauen Wahlkampf

Schieder tritt für die SPÖ als Spitzenkandidat für die EU-Wahl an.

© IMAGO / Andreas Stroh

Wien. – Die SPÖ hat sich die Domains fpö.eu und vilimsky.eu gesichert. Das teilte die Partei am Dienstag in den Sozialen Medien mit. Wer die Adressen aufruft, sieht rund 15 Sekunden lang ein Sujet, das den SPÖ-Spitzenkandidaten für die EU-Wahl, Andreas Schieder, zeigt. Dazu der Slogan „Europas Zukunft ist rechts“, wobei das Wort „rechts“ durchgestrichen und durch das Wort „gerecht“ ersetzt wurde. Später wird der Besucher auf die Website der SPÖ weitergeleitet, wo weitere Informationen zu Schieder und den EU-Wahlen präsentiert werden. Eine erste Reaktion der FPÖ gab es am Dienstag auf X.

Mögliche Verletzung des Namensrechts

„Fairness auf sozialistisch“, schrieb der FPÖ-EU-Spitzenkandidat Harald Vilimsky und fügte hinzu: „Was für ein bedauernswerter Haufen die Sozen mittlerweile sind ... Seid ihr wirklich derart in Panik, so was mieses machen zu müssen?“ Die FPÖ Steiermark wies in den Kommentaren allerdings darauf hin, dass die von der SPÖ erworbenen Domains nicht „gut altern“ dürften und verwies auf Informationen der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) zu Namensrechten bei Domains. Darin heißt es, dass die Website durch eine Domain eine Adressierungsfunktion im Internet erhalte. Gleichzeitig erfüllt sie aber auch eine Identifizierungsfunktion des dahinter stehenden Domaininhabers. Die Domain hat somit auch eine Namensfunktion. Domains, die einen Namen enthalten oder namensmäßig wirken, unterliegen daher einerseits dem namensrechtlichen Schutz des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), andererseits kann dadurch aber auch in ein fremdes Namensrecht eingegriffen werden. Nach der Rechtsprechung ist die Verwendung eines Namens als Domain unabhängig vom Inhalt der Website dem jeweiligen Namensträger vorbehalten. Dies kann eine Person, aber auch beispielsweise eine Körperschaft wie eine Stadt, eine Gemeinde oder ein Bundesland sein. „Ohne Zustimmung des Namensträgers ist die Verwendung des Namens durch Dritte unzulässige Namensanmaßung.“

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