Graz. – Die Novelle des steirischen Sozialunterstützungsgesetzes beschäftigt nun den Verfassungsgerichtshof (VfGH). SPÖ, Grüne, NEOS und KPÖ haben angekündigt, die seit dem 1. Februar geltenden Änderungen prüfen zu lassen. Die Oppositionsparteien sehen mehrere verfassungsrechtliche Probleme und erwarten eine Entscheidung innerhalb des kommenden Jahres.
Im Zuge der Reform wurden die Höchstsätze der Sozialunterstützung um rund fünf Prozent gesenkt. Gleichzeitig wurden die Voraussetzungen für den Bezug von Leistungen verschärft. So müssen Bezieher nun verstärkt Eigenbemühungen bei der Arbeitssuche nachweisen. Zudem wurden Integrationsauflagen eingeführt, wie die Teilnahme an Sprachkursen. Bei Verstößen drohen Kürzungen der Leistungen.
SPÖ, Grüne, NEOS und KPÖ kritisieren Sozialreform
Die SPÖ kritisiert, dass die Auswirkungen der Reform deutlich über die von der Landesregierung genannten Zielgruppen hinausgingen: „Die Landesregierung spricht immer davon, dass sie vor allem Härte gegenüber Nicht-Österreicherinnen und Asylberechtigten als Hauptgrund dieser Novelle sieht. In Wahrheit trifft das Gesetz aber die Steirer, alleinerziehende Mütter, chronisch Kranke, Pflegebedürftige. Diese Politik ist einerseits politisch abzulehnen, aber unserer Meinung nach auch verfassungswidrig“, so SPÖ-Klubobmann Hannes Schwarz. Auch die Grünen warnen vor den sozialen Folgen. Klubobfrau Sandra Krautwaschl verweist auf vergleichsweise geringe Budgeteffekte bei gleichzeitig weitreichenden Konsequenzen für die Betroffenen.
Insbesondere die Ausgestaltung einzelner Bestimmungen wird vonseiten der NEOS kritisiert. So sieht Klubobmann Niko Swatek einen zu großen Interpretationsspielraum bei den Anforderungen an Qualifikationen und Sprachkenntnisse. „Nicht jeder braucht dieselben Fähigkeiten. Ein Bauarbeiter braucht andere Qualifikationen als jemand, der einen Bürojob nachgeht. Und auch die Sprachkenntnisse für die unterschiedlichen Arbeitsplätze sind unterschiedlich in ihren Erfordernissen“, so Swatek. Die KPÖ verweist auf eine steigende Zahl von Betroffenen, die sich an Sozialberatungen wenden. Über die konkrete Beschwerde hinaus fordern die Oppositionsparteien eine bundesweit einheitliche Regelung der Sozialunterstützung.
FPÖ wirft Opposition Kampf gegen Reformen vor
Scharfe Kritik an dem VfGH-Antrag kommt von der FPÖ. Sozialsprecher Philipp Könighofer bezeichnete das Vorgehen von SPÖ, Grünen, NEOS und KPÖ als Angriff auf eine Reform, die aus Sicht der Freiheitlichen Leistungsträger und Gemeinden entlasten solle. „Die vereinte linke Phalanx zeigt heute ihr wahres Gesicht. Während die arbeitenden Steirer täglich aufstehen, arbeiten gehen, Steuern zahlen und damit unser Sozialsystem finanzieren, versucht die Opposition nun mit allen juristischen Mitteln jene Reformen zu bekämpfen, die genau diese Leistungsträger schützen sollen“, so der Freiheitliche in einer Aussendung. „Offenbar wollen SPÖ und Co. die Steiermark wieder als Eldorado für Arbeitsunwillige, Sozialmigranten und ausländische Großfamilien-Clans einzementieren“, so der Vorwurf.
Besonders die Sozialdemokraten nahm der freiheitliche Abgeordnete ins Visier. „Die steirische SPÖ hat mittlerweile sogar ihre weit links stehenden Wiener Genossen überholt“. Während selbst dort mittlerweile erkannt werde, dass im Bereich der Sozialleistungen Verschärfungen notwendig seien, setzt sich in der Steiermark „offensichtlich die Babler-SPÖ mit ihrem völlig realitätsfernen Kurs durch“. Auch die Unterstützung der Beschwerde durch die NEOS kritisierte der FPÖ-Politiker. „Es ist schon bemerkenswert, dass ausgerechnet eine Partei, die sonst bei jeder Gelegenheit von Eigenverantwortung, Leistungsgesellschaft und wirtschaftlicher Vernunft spricht, nun Seite an Seite mit KPÖ und Grünen gegen eine Reform kämpft, die genau diese Prinzipien stärkt. Offensichtlich endet der neoliberale Reformwille dort, wo es um linke Ideologieprojekte geht.“







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