Thüringen: AfD-Mitgliedern soll das Rechtsreferendariat verboten werden
Der Thüringer Landtag beschloss ein Juristenausbildungsgesetz, welches negative Konsequenzen für AfD-Mitglieder bringen könnte.
Erfurt. – Zusammen mit der CDU und FDP hat die rot-rot-grüne Landesregierung in Thüringen einen Gesetzentwurf beschlossen, der sich mit den Ausbildungsregularien angehender Juristen in Thüringen befasst. Was im ersten Moment wie eine einfache Verwaltungsreform aussieht, entpuppt sich auf den zweiten Blick als ein Skandal. In der unscheinbaren Drucksache 7/4753 und dem Namen „Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Thüringer Juristenausbildungsgesetz -ThürJAG-)“ versteckt sich ein Paragraf, der für patriotische Juristen im Studium ein großes Problem bedeuten wird. Der Freilich-Redaktion liegt der Gesetzesentwurf vor.
Während die ersten Paragrafen Prüfungsmodalitäten und andere verwaltungstechnische Fragen behandelt, spricht der achte Paragraf die Regeln zur Zulassung und Entlassung des juristischen Vorbereitungsdienstes an. Hier wird geklärt, wer in seiner juristischen Ausbildung den letzten Schritt vollziehen kann, um später als Rechtsanwalt arbeiten zu dürfen. In Artikel 1 soll nach dem Gesetzesentwurf auch Anwärtern der Vorbereitungsdienst versagt werden, wenn diese „gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes tätig sind“. Die Konsequenz daraus ist möglicherweise, dass AfD-Mitglieder sich nicht mehr für diesen Vorbereitungsdienst bewerben können.
Da die AfD vom politisch instruierten Verfassungsschutz teilweise als rechtsextrem bezeichnet wird, kann somit Artikel 1 des achten Paragrafen bei AfD-Mitgliedern greifen. Die Vollendung der juristischen Ausbildung wäre in Thüringen somit nicht mehr für Konservative nach Annahme des Gesetzes möglich. Eine weitere Konsequenz könnte eine Zunahme der linksextremen Aktivitäten sein, da der Gesetzesentwurf einen Anreiz für linke Chaoten darstellt, patriotische Jura-Studenten zu diffamieren, um ihnen den Abschluss der Ausbildung zu verwehren.