Thüringen: Paritätsgesetz für Wahllisten für verfassungswidrig erklärt

Einen juristischen Sieg vor dem Verfassungsgerichtshof in Weimar konnte die AfD erringen: Das seit 1. Januar in Kraft befindliche Paritätsgesetz ist nunmehr nichtig. 
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Thüringen: Paritätsgesetz für Wahllisten für verfassungswidrig erklärt

Symbolbild: Olaf Kosinsky via Wikimedia Commons [CC BY-SA 3.0 DE] (Bild zugeschnitten)

Einen juristischen Sieg vor dem Verfassungsgerichtshof in Weimar konnte die AfD erringen: Das seit 1. Januar in Kraft befindliche Paritätsgesetz ist nunmehr nichtig. 

Weimar. – Das im Juli des Vorjahres noch von der alten rot-rot-grünen Regierung erlassene Paritätsgesetz ist Geschichte. Die Verfassungsrichter in Thüringen entschieden, dass dieses verfassungswidrig und somit nichtig sei. Dieses sah vor, dass die Parteien bei künftigen Wahlen ihre Landeslisten nach dem sogenannten Reißverschluss-Prinzip – sprich abwechselnd Männer und Frauen – besetzen müssten. Die AfD hatte dagegen eine Normenkontrollklage eingereicht.

Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl beeinträchtigt

Wie sich herausstellte, mit Erfolg. Denn die Richter erklärten in einem Mehrheitsurteil, dass dieses das Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl beeinträchtige. Die Willensbildung des Volkes müsse nach der Thüringischen Landesverfassung staatsfern geschehen. Somit obliege die Entscheidung über die Geschlechtsverteilung im Landtag dem Wähler. Eine Quotierung schränke zudem die Entscheidungsfreiheit der Parteimitglieder ein.

Damit folgte das Verfassungsgericht der Jungen Freiheit zufolge in allen wesentlichen Punkten der AfD-Fraktion als Klägerin. Die Partei hatte sich nicht zuletzt aufgrund ihres vergleichsweise kleinen Frauenanteils im Nachteil bei einer Besetzung nach dem neuen Gesetz gesehen. Da es voraussichtlich 2021 zu vorgezogenen Landtagswahlen kommt, ist das Urteil bereits zeitnah von großer realer Bedeutung.

Höcke: „Sieg für Demokratie und Verfassungsstaat“

Angesichts des vollen Sieges vor dem Verfassungsgericht zeigte sich AfD-Landeschef Björn Höcke höchst erfreut. Der Verzerrung des politischen Wettbewerbs mittels Quotenregeln sei vom Tisch. Das Urteil insgesamt sei „nicht nur ein bedeutender Sieg für die Thüringer AfD-Fraktion, sondern vor allem für die Demokratie und den Verfassungsstaat.“ Eine Niederlage, so Höcke weiter, sei es hingegen für „jene Ideologen, die glauben, sich über Recht und Gesetz hinwegsetzen zu können“.

Symbolwirkung für ähnliche Verhandlung in Brandenburg?

Tatsächlich könnte das Urteil auch überregionale Tragweite haben – und als Präzedenzfall dienen. Denn noch im Laufe des Jahres soll auch das brandenburgische Verfassungsgericht über eine ähnliche Regelung verhandeln. Denkbar ist dabei jedenfalls, dass das Weimarer Urteil als juristische Grundsatzentscheidung auch dort Einzug in die Begründung findet. In Brandenburg sind gleich mehrere Klagen anhängig, neben der AfD auch vonseiten der Piratenpartei und der NPD.


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Über den Autor
Julian Schernthaner

Julian Schernthaner

Der studierte Sprachwissenschafter wurde 1988 in Innsbruck geboren und lebte sieben Jahre in Großbritannien. Vor kurzem verlegte er seinen Lebensmittelpunkt ins malerische Innviertel, dessen Hügel, Wiesen und Wälder er gerne bewandert.

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