VfGH: Van der Bellen akzeptiert Hauer-Nominierung

Dem Aufstieg des Linzer Verwaltungsrechtlers Andreas Hauer zum Verfassungsrichter steht nichts mehr im Wege. Der von den Freiheitlichen vorgeschlagene Kandidat wurde am Donnerstag mit den Stimmen beider Regierungsparteien nominiert. Die tatsächlich Ernennung obliegt dem höchsten Amt im Staat. Nun bestätigte Bundespräsident Alexander van der Bellen, dass er die Aufstellung Hauers akzeptieren werde.
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VfGH: Van der Bellen akzeptiert Hauer-Nominierung

Bild: VfGH/Achim Bieniek via Wikimedia Commons [CC BY-SA 3.0 AT]

Dem Aufstieg des Linzer Verwaltungsrechtlers Andreas Hauer zum Verfassungsrichter steht nichts mehr im Wege. Der von den Freiheitlichen vorgeschlagene Kandidat wurde am Donnerstag mit den Stimmen beider Regierungsparteien nominiert. Die tatsächlich Ernennung obliegt dem höchsten Amt im Staat. Nun bestätigte Bundespräsident Alexander van der Bellen, dass er die Aufstellung Hauers akzeptieren werde.

Wegen seiner Mitgliedschaft in einer schlagenden Verbindung sowie wegen eines Kommentars über den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) galt der renommierte Jurist bis zuletzt für mehrere Medien als umstritten. Im Jahr 2010 hatte Hauer der Institution in Straßburg zu seiner traditionellen Judikatur zur Aufenthaltsgenehmigung strafrechtlich auffälliger Ausländer kritisiert. Im Wortlaut unterstellte Hauer dem Gericht, „mitverantwortlich für die multikriminelle Gesellschaft“ in Westeuropa zu sein. In den medialen Diskurs gebracht hatte den Aufsatz Hauers vergangenen Samstag der Falter.

Van der Bellen: „Kritik ist Freiheit der Wissenschaft“

In einer Aussendung stellte Präsident van der Bellen nun klar, dass er zwar die Kritik am EGMR nicht teile und dies besonders die „polemische Wortwahl“ beträfe. Hauer hätte aber nicht die Rechtsprechung des Menschenrechts-Gerichtshofes insgesamt infrage gestellt. Außerdem verteidigte er den akademischen Spielraum des Linzer Leiters für Verwaltungsrecht:

Abgesehen davon ist inhaltliche Kritik an einem Höchstgericht für einen Rechtsprofessor im Rahmen der Freiheit der Wissenschaft selbstverständlich zulässig. Sie ist kein hinreichender Hinderungsgrund für die Bestellung zum Verfassungsrichter.

Van der Bellen geht davon aus, dass Hauer „als Verfassungsrichter sein Amt verantwortungsvoll wahrnehmen wird“. Bereits im Vorfeld hatten selbst Kritiker wie der Verfassungsrechtler Heinz Mayer, 2006 kurzzeitig als SPÖ-Justizminister im Gespräch, eingestehen müssen, dass Hauer „bisher in der Fachwelt nur positiv aufgefallen“ sei.

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