Wien: Ab sofort auch Testpflicht für Kinder ab sechs Jahren

Diese Maßnahme begründete Bürgermeister Michael Ludwig damit, dass die regelmäßigen Schultests in den Ferien wegfallen.
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Wien: Ab sofort auch Testpflicht für Kinder ab sechs Jahren

Bild: Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) / Bild: SPÖ Presse und Kommunikation / CC BY-SA (Bild zugeschnitten)

Diese Maßnahme begründete Bürgermeister Michael Ludwig damit, dass die regelmäßigen Schultests in den Ferien wegfallen.

Wien. – In Österreich gelten ab Donnerstag mildere CoV-Regeln, in Wien fährt man in einigen Punkten allerdings einen strengeren Kurs. So gilt etwa die Testpflicht künftig bereits für Kinder ab sechs Jahren. Begründet wird das von Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) damit, dass das Virus keine Ferien mache. Er erwähnte in diesem Zusammenhang auch die Delta-Variante. „Wir werden aufgrund dieser Situation bis zur Vollimmunisierung der Bevölkerung Maßnahmen setzen, um den Weg der Sicherheit weiter zu beschreiten“, so Ludwig in einer Pressekonferenz am Mittwoch.

Ludwig will „Infektionskette durchbrechen“

Wenn es die „3-G“-Regeln erfordern, also etwa im Schwimmbad oder Lokal, müssen deshalb ab sofort auch Kinder ab sechs Jahren getestet oder genesen sein. Das sei vor allem deshalb notwendig, weil die regelmäßigen Schultests in den Ferien wegfallen, so Ludwig. Derzeit sei die Altersgruppe der Null- bis 19-Jährigen für 40 Prozent der Infektionen in Wien verantwortlich, erklärte Ludwig weiter. Diese Infektionskette gelte es zu durchbrechen. Bis jetzt waren Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr von der Testpflicht ausgenommen.

Auch für Erwachsene gibt es Verschärfungen. So waren bisher die sogenannten „Wohnzimmertests“, also zu Hause durchgeführte Anigen-Selbsttests, im Sinne der „3-G“-Regel 24 Stunden lang gültig. Das ändert sich nun auch. Zwar sollen Antigen-Tests weiterhin gültig sein, aber nur noch, wenn diese in „kontrollierten Testformaten“ durchgeführt werden wie etwa in Teststraßen oder Apotheken, sagte Ludwig. Auch Tests, die direkt im Lokal absolviert werden, sind nun nicht mehr gültig.

Schärfere Maßnahmen gelten vorerst bis Ende August

Im Bereich der Spitäler und Krankenhäuser weicht Wien ebenfalls von der Verordnung des Bundes ab. Dort werde die Regel beibehalten, dass pro Tag ein Patient besucht werden kann. Dafür werde auch weiterhin die FFP2-Maske notwendig sein, so Ludwig. Bei der Gastronomie werden auch nicht alle Regeln fallen. Die Kontaktdaten von Gästen müssen weiterhin erhoben werden. Die verschärften Maßnahmen sollen vorerst bis Ende August gelten, dann werde man die Situation neu evaluieren.

Es gibt aber auch Bereiche, in denen sich Wien den Lockerungen des Bundes anschließt. So gilt ab Donnerstag auch in den Verkehrsmitteln der Wiener Linien eine MNS-Maskenpflicht anstatt einer FFP2-Maskenpflicht.

Über den Autor

Monika Šimić

Monika Šimić wurde 1992 in Zenica (Bosnien und Herzegowina) geboren. Die gebürtige Kroatin wuchs in Kärnten auf und absolvierte dort die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe.

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