Weil die von religiöse Riten vorgeschriebenen Schlachtmethoden ohne Betäubung die Kriterien für das EU-Bio-Gütesiegel nicht erfüllen, darf Halal-Fleisch damit auch nicht gekennzeichnet werden.
Ein Gesetz im flämischen Landesteil Belgiens, welches die rituelle Schlachtung von Tieren teilweise verbietet, sorgt unter betroffenen Gruppen weiter für Unmut.
China ändert seine Gesetzeslage und legalisiert somit nachträglich die bereits bestehenden Umerziehungslager für Muslime. Ziel sei es, „religiösen Extremismus“ und Separatismus zu bekämpfen.