Belgien: Schächtverbot im flämischen Landesteil in Kraft getreten

Ein Gesetz im flämischen Landesteil Belgiens, welches die rituelle Schlachtung von Tieren teilweise verbietet, sorgt unter betroffenen Gruppen weiter für Unmut. 
/
/
2 Minuten Lesezeit
Belgien: Schächtverbot im flämischen Landesteil in Kraft getreten

Symbolbild (Halal-Metzgerladen in den Niederlanden): PatJoaBos via Wikimedia Commons [ CC BY-SA 4.0] (Bildausschnitt / Bild zugeschnitten)

Ein Gesetz im flämischen Landesteil Belgiens, welches die rituelle Schlachtung von Tieren teilweise verbietet, sorgt unter betroffenen Gruppen weiter für Unmut. 

Brüssel. – Am Dienstag trat im niederländischsprachigen Norden des Landes ein Verbot von Schlachtungen bei vollem Bewusstsein des Tieres in Kraft. Die Maßnahme zielt insbesondere auf eine Limitierung der nach muslimischen Halal-Regeln getöteten Tiere ab. Weil reguläre Schlachtbetriebe mit der steigenden Nachfrage nicht nachkamen, explodierte die Anzahl regulärer Einrichtungen. Dabei wird den Tieren ein Schnitt in die Kehle versetzt, diese bluten daraufhin aus.

EuGH erklärte Gesetz für zulässig

Bereits nachdem die Pläne der flämischen Regionalregierung bekannt wurden, liefen insbesondere muslimische Vertreter gegen das Vorhaben Sturm. Im vergangenen Mai wies allerdings der Europäische Gerichtshof die Klage ab. Bereits derzeit haben mehrere europäische Länder weitreichende Verbote der Praktik, darunter die benachbarte Niederlande. Dort bedarf eine Schächtung ähnlich wie in Deutschland einer Ausnahmegenehmigung, die von deutschen Behörden allerdings regelmäßig erteilt wird.

Gänzlich verboten ist die Praktik unter anderem in Norwegen, Island, Dänemark, Polen und Liechtenstein. In der Schweiz ist eine vollständige Betäubung notwendig, in Österreich muss zusätzlich ein Tierarzt anwesend sein. In Belgien gab es – ähnlich wie in Frankreich, Großbritannien oder Spanien bislang keine Einschränkungen. Im August zieht der französischsprachige Landesteil Wallonie nach, dort tritt ebenfalls ein Verbot von Schlachtungen ohne Betäubung.

Rabbiner-Sprecher kritisiert Verbot

Trotz der rechtsstaatlich erkannten Legalität zieht die neue Regelung weiterhin die Proteste sowohl muslimischer als auch jüdischer Gruppierungen und Vertreter auf sich. Auch koscher geschlachtetes Fleisch könnte nämlich von der Regelung betroffen sein. Pinchas Goldschmidt, ein Sprecher der Europäischen Rabbinerkonferenz, bezeichnete das Inkrafttreten des Gesetzes deshalb als „traurigen Tag“ für die Religionsfreiheit und für Juden in Europa. Er ist sogar der Ansicht, dass der Beschluss „jüdisches Leben in Europa bedrohe“.

Hauptstadtregion Brüssel zieht nicht nach

Bereits im Sommer sorgte eine andere Kuriosität aus anderen Gründen für Aufregung. Denn während Flandern und die Wallonie die neuen Restriktionen einführen, gilt dies nicht für die Hauptstadtregion Brüssel. Die belgische Tierrechtsaktivisten der Vereinigung GAIA reagierten auf die Weigerung der Brüsseler Lokalregierung damals bestürzt.

Tatsächlich könnten sich die neuen Regelungen somit als ‚zahnloser Tiger‘ erweisen. Denn gerade im Großraum Brüssel leben etwa besonders viele Muslime – und insbesondere zahlreiche, welche eine radikalere Religionsauslegung bevorzugen.

Über den Autor
Julian Schernthaner

Julian Schernthaner

Der studierte Sprachwissenschafter wurde 1988 in Innsbruck geboren und lebte sieben Jahre in Großbritannien. Vor kurzem verlegte er seinen Lebensmittelpunkt ins malerische Innviertel, dessen Hügel, Wiesen und Wälder er gerne bewandert.

Stellenausschreibugn - AfD Sachsen

Kann FREILICH auf Ihre Unterstützung zählen?

FREILICH steht für mutigen, konservativ-freiheitlichen Journalismus, der in einer zunehmend gleichgeschalteten Medienlandschaft unverzichtbar ist. Wir berichten mutig über Themen, die oft zu kurz kommen, und geben einer konservativen Öffentlichkeit eine starke Stimme. Schon mit einer Spende ab 4 Euro helfen Sie uns, weiterhin kritisch und unabhängig zu arbeiten.

Helfen auch Sie mit, konservativen Journalismus zu stärken. Jeder Beitrag zählt!