PKS 2024: Sechs wichtige Thesen zur Ausländerkriminalität im Überblick
Die gestern vorgestellte Kriminalstatistik 2024 zeigt, dass Migranten in Deutschland weiterhin überproportional häufig tatverdächtig sind – insbesondere bei schweren Straftaten wie Vergewaltigung.
Festnahme bei einem Polizeieinsatz. (Symbolbild)
© IMAGO / Justin BroschBerlin. – Im vergangenen Jahr wurden bundesweit 5,8 Millionen Straftaten registriert. Bedeutet dieser Rückgang um 1,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, dass es in Deutschland nun weniger Kriminalität gibt? Nicht unbedingt. Denn Änderungen im Strafrecht – Stichwort Cannabis –, mehr Polizeikontrollen oder ein verändertes Anzeigenverhalten – Stichwort #Meetoo – können mehr Straftaten aus dem Dunkel- in das Hellfeld verschieben. Das sagt aber nichts über die zugrunde liegende Kriminalität aus. Viel interessanter sind dagegen Vergleiche zwischen Personen mit deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit.
Welche Vergleiche aussagekräftiger sind
Neu in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik 2024 ist der Vergleich von deutschen und ausländischen Tatverdächtigen ab acht Jahren pro 100.000 Einwohner. Tatverdächtige, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben, fallen jedoch aus der Berechnung heraus. Brandenburgs Innenministerin Katrin Lange (SPD) hatte kürzlich eine Kriminalitätsstatistik löschen lassen, in der auch Tatverdächtige ohne Wohnsitz in Brandenburg aufgeführt waren. In der korrigierten Statistik ohne Tatverdächtige mit Brandenburger Adresse wurde die Ausländerkriminalität so halbiert. Der AfD-Politiker René Springer bezeichnete dieses Vorgehen, das auch das BKA für die PKS 2024 anwendet, daher als „Taschenspielertrick“ (FREILICH berichtete).
Doch selbst mit dieser Rechenweise, welche die Kriminalitätswahrnehmung von mobilen Kriminellen besonders stark senkt, bleiben Ausländer weiterhin überrepräsentiert: Im Vergleich zu Deutschen sind sie bei allen registrierten Straftaten 3-Mal, bei Ladendiebstahl 4,3-Mal und bei Körperverletzung 3,2-Mal so häufig tatverdächtig (Abbildung 1). Diese Informationen gehen aus den PKS-Tabellen 40 und 60 zur Tatverdächtigenbelastung der deutschen und nichtdeutschen Wohnbevölkerung des BKA hervor.
Vergleiche zwischen Ländern besonders aussagekräftig
Die 2024 erstmals eingeführten PKS-Tabellen 40 und 50 erlauben aber nur einen Vergleich zwischen Deutschen und Ausländern. Um die Tatverdächtigenbelastung nach einzelnen Ländern zu berechnen, muss man zunächst die Tatverdächtigenzahlen nach Staatsangehörigkeit aus der PKS-Tabelle 62 entnehmen. Anschließend werden die Tatverdächtigenzahlen nach Staatsangehörigkeit durch die Bevölkerungszahl der jeweiligen Staatsangehörigkeit aus dem Ausländerzentralregister dividiert und mit 100.000 multipliziert: Als Ergebnis erhält man die Tatverdächtigen pro 100.000 Einwohner.
Das Ergebnis dieser Methode ist beeindruckend: Migranten aus Afghanistan und Syrien sind im Bereich der allgemeinen Kriminalität weit über 6-Mal so häufig tatverdächtig wie Deutsche. Italiener und Kroaten sind dagegen nicht einmal doppelt so häufig tatverdächtig wie Deutsche (Abbildung 2).
Bei Vergewaltigungen nach § 177 Abs. 6, 7, 8 StGB ist der Unterschied teilweise sogar noch deutlicher. Mit 103 Tatverdächtigen pro 100.000 Einwohner sind Afghanen 11,4-Mal häufiger tatverdächtig als Deutsche. Zahlen zu Personen aus Kroatien, Russland und der Ukraine unterscheiden sich dagegen kaum von den deutschen Tatverdächtigenbelastungszahlen (Abbildung 3).
Kriminalität und Kultur hängen zusammen
Immer wieder wird Kriminalität mit sozioökonomischen Faktoren erklärt. Auch BKA-Chef Holger Münch behauptete gestern Morgen bei der Vorstellung der PKS 2024: Kriminalität habe nichts mit der Herkunft der Tatverdächtigen zu tun.
Dem widerspricht aber der Befund, dass die Tatverdächtigenbelastungszahlen bei Zwangsheirat nach § 237 StGB nur bei Migranten aus Afghanistan, Syrien, Bulgarien, Rumänien, Russland, der Türkei und Kroatien statistisch auffällig sind (Abbildung 4). Da Zwangsheirat insbesondere in muslimischen Ländern mit tribalen Familienverhältnissen verbreitet ist, könnte die relativ hohe Tatverdächtigenbelastung bei Russen und Kroaten auf Personen mit muslimischer Prägung zurückzuführen sein. Da das BKA derzeit jedoch weder den Migrationshintergrund noch die Religion von Tatverdächtigen erfasst, liegen hierzu keine belastbaren Daten vor.
Die PKS hat keinen Bias gegen Ausländer
Gerne wird darauf verwiesen, Ausländer würden häufiger wegen Rassismus angezeigt als Deutsche. BKA-Chef Holger Münch kolportierte gestern Vormittag diese weit verbreitete Behauptung, die sich auf die Niedersachsen-Survey 2022 des Kriminologischen Forschungsinstituts stützt. Laut dieser Befragung von über 8.500 Neuntklässlern wurden Gewalterfahrungen nur in 6,6 Prozent der Fälle zur Anzeige gebracht, wenn Täter und Opfer beide Deutsche sind. Hatten dagegen sowohl Täter als auch Opfer einen Migrationshintergrund, kam es in 15,5 Prozent der Fälle zu einer Anzeige.
Die Kriminologin Susann Prätor will darin ein „größeres Misstrauen“ gegenüber Fremden erkennen, das dazu führe, dass Ausländer häufiger angezeigt würden als Deutsche. Bei solchen Einordnungen wird aber regelmäßig unterschlagen, dass sich niedersächsische Neuntklässler mit Migrationshintergrund in 15,5 Prozent aller Fälle von Gewalt anzeigen, während sich ihre Pendants ohne Migrationshintergrund nur in 6,6 Prozent aller Fälle anzeigen. Das Misstrauen der Migranten untereinander und nicht eine vermeintlich rassistische Mehrheitsgesellschaft wären demnach dafür verantwortlich, dass Migranten in der Kriminalitätsstatistik so stark vertreten sind.
Die PKS hat einen Bias gegen Deutsche
Selten wird in den Medien darauf hingewiesen, dass die PKS einheimische Deutsche krimineller darstellt, als sie tatsächlich sind: Denn der Migrationshintergrund von deutschen Tatverdächtigen wird nicht erfasst. Dass es auch anders geht, zeigt die Bundesagentur für Arbeit. Nach Angaben der Behörde hatten im Oktober vergangenen Jahres 63,5 Prozent aller Bürgergeldempfänger einen Migrationshintergrund. Ähnliches ergab eine Anfrage der AfD in Nordrhein-Westfalen. Demnach hatten 78,1 Prozent aller Gruppenvergewaltiger einen Migrationshintergrund, wie eine Auswertung der Vornamen ergab.
Die Bundestagsfraktion der AfD hat deshalb im Januar beantragt, den Migrationshintergrund von Tatverdächtigen in künftigen Kriminalitätsstatistiken zu erfassen.
Hinzu kommt, dass deutsche Doppelstaatler in der PKS als Deutsche geführt werden. Dies betrifft in Deutschland derzeit rund drei Millionen Personen. Darüber hinaus werden in der PKS zahlreiche Straftaten wie Körperverletzung im Amt erfasst, die regelmäßig nur von deutschen Staatsbürgern, nicht aber von Ausländern begangen werden können.
(Ausländische) Frauen werden vernachlässigt
Immer wieder wird behauptet, nicht die Zuwanderung sei schuld an der steigenden Kriminalität. Das Problem seien vielmehr die „jungen Männern in den Städten“, so der linke Tagesspiegel. Seltener schauen sich die vielen Experten unserer schönen Republik die Kehrseite der Medaille an: ausländische Frauen.
Die sind nämlich laut den frisch eingeführten PKS-Tabellen 20 und 40 zur Tatverdächtigenbelastung der deutschen und nichtdeutschen Wohnbevölkerung nicht ohne: Mit 2.722 Tatverdächtigen pro 100.000 Einwohnerinnen werden ausländische Frauen fast genauso häufig bei der Polizei aktenkundig wie deutsche Männer. Wenig überraschend: Ausländische Männer sind fast 3-Mal so häufig tatverdächtig wie ihre männlichen Pendants mit deutschem Pass.