EuGH: Kein Bio-Siegel für Halal-Fleisch
Weil die von religiöse Riten vorgeschriebenen Schlachtmethoden ohne Betäubung die Kriterien für das EU-Bio-Gütesiegel nicht erfüllen, darf Halal-Fleisch damit auch nicht gekennzeichnet werden.
Luxemburg. Nach einem Urteil des obersten EU-Gerichts darf Fleisch von Tieren, die ohne vorherige Betäubung rituell geschlachtet wurden, nicht mit dem EU-Bio-Gütesiegel gekennzeichnet werden. Eine solche Schlachtmethode erfülle nicht die höchsten Tierschutzstandards, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg erklärte.
Kriterien nicht erfüllt
Bei Bio-Fleisch spiele das Tierwohl eine zentrale Rolle, wie in den betreffenden EU-Verordnungen mehrfach betont werde. Das befanden nun auch die Richter in Luxemburg. Weiters hätten wirtschaftliche Studien gezeigt, dass die Betäubung jene Technik sei, die das Tierwohl zum Zeitpunkt der Schlachtung am wenigsten beeinträchtige.
Erforderlich sei die Betäubung auch, um beim Tier eine Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit herbeizuführen und damit das Leiden erheblich zu verringern. Die von religiöse Riten vorgeschriebenen Schlachtmethoden ohne Betäubung erfüllten diese Kriterien aber nicht.
Rechtsstreit in Frankreich
Hintergrund des Urteils war ein Rechtsstreit in Frankreich. Dort wollte der französische Verband Œuvre d’assistance aux bêtes d’abattoirs (Hilfswerk für Schlachttiere, Oaba) 2012 erreichen, dass als Halal gekennzeichnete Steaks nicht mehr damit beworben werden dürfen, dass sie aus „ökologischem/biologischem Landbau“ stammten. Das zuständige Verwaltungsgericht bat den EuGH um Rat bei der Auslegung von europäischem Recht.