Es gibt gerichtliche Entscheidungen, deren Bedeutung weit über den Einzelfall hinausreicht und die eine gesamtgesellschaftliche Wirkung entfalten. Die Rückholung von IS-Frauen und ihren Kindern aus Gefangenenlagern im Nahen Osten ist eine davon, hält Robert Willacker in seinem Kommentar für FREILICH fest.
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Maria G. und ihre Kinder nach Österreich zurückkehren dürfen. Die Rückführung erfolgt aus Gründen des Kindeswohls.