US-Gericht urteilt: Amazon darf Plattform Parler offline lassen

Der Kurznachrichtendienst erfülle nicht die Voraussetzung für eine einstweilige Verfügung, so das Urteil einer US-Richterin.
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US-Gericht urteilt: Amazon darf Plattform Parler offline lassen

Bild: Das Büro des Amazon Web Service in Houston, Texas / Bild: Tony Webster from Minneapolis, Minnesota, United States, CC BY 2.0, via Wikimedia Commons (Bild zugeschnitten)

Der Kurznachrichtendienst erfülle nicht die Voraussetzung für eine einstweilige Verfügung, so das Urteil einer US-Richterin.

Washington/Seattle. – Wie nun bekannt wurde, ist die Twitter-Alternative Parler mit ihrem Versuch, per Gerichtsbeschluss auf die Cloud-Infrastruktur von Amazon zurückzukehren, gescheitert. Der Kurznachrichtendienst habe nicht die Voraussetzungen für eine einstweilige Verfügung erfüllt, urteilte laut Medienberichten eine Richterin im US-Bundesstaat Washington am Donnerstag.

„Es geht nicht um Meinungsfreiheit“

Amazons Cloud-Tochter AWS war technischer Dienstleister von Parler, kündigte den Vertrag jedoch nach dem „Sturm auf das Kapitol“. Daraufhin ging der Kurznachrichtendienst vom Netz und hat seinen Dienst bis jetzt noch nicht wiederhergestellt. Mit anderen Anbietern brachte Parler inzwischen aber seine Webseite wieder online.

Amazon begründete den Rauswurf damit, dass bei Parler Aufrufe zur Gewalt auch nach Hinweisen auf der Plattform geblieben seien. „Wir freuen uns uns über das gewissenhafte Urteil des Gerichts“, sagte eine Sprecherin Amazons. „Hier ging es nicht um Meinungsfreiheit, es ging um einen Kunden der wiederholt unsere Geschäftsbedingungen verletzt hat.“

Keine überzeugenden Argumente

Der Kurznachrichtendienst Parler behauptete in der Klage, Amazon habe sich mit dem Konkurrenten Twitter abgesprochen und damit Wettbewerbsrecht verletzt. Zudem habe Amazon mit der schnellen Kündigung Vertragsbedingungen verletzt. Die Richterin kam jedoch zu dem Schluss, dass Parler keine überzeugenden Argumente vorlegen konnte, die eine einstweilige Verfügung rechtfertigen würden. So habe es keine Beweise für eine Absprache zwischen Amazon und Twitter gegeben – und Parler habe selbst gegen den Vertrag mit Amazon verstoßen, weil Gewaltaufrufe online geblieben seien.

In den USA muss der Kläger für eine einstweilige Verfügung unter anderem zeigen, dass er Aussichten auf einen Erfolg in der Sache habe, ihm ein nicht wiedergutzumachender Schaden entstehen könne und eine solche Entscheidung im öffentlichen Interesse sei. Zwar wurde eingeräumt, dass Parler durch Amazons Vorgehen das Aus drohe – das allein reiche aber nicht für eine einstweilige Verfügung aus.

Über den Autor

Monika Šimić

Monika Šimić wurde 1992 in Zenica (Bosnien und Herzegowina) geboren. Die gebürtige Kroatin wuchs in Kärnten auf und absolvierte dort die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe.

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