Brüssel: Behörden wollten konservative Konferenz verbieten – und scheiterten
Die National Conservatism Conference (NatCon) ist eine von der Edmund Burke Foundation organisierte Konferenz, die sich nach eigener Beschreibung mit der Ideologie des Nationalkonservatismus beschäftigt. An den Konferenzen, die jedes Jahr in einer anderen amerikanischen oder europäischen Großstadt stattfinden, nehmen regelmäßig prominente Persönlichkeiten aus Politik und Gesellschaft teil. In Brüssel versuchte man nun, die Veranstaltung zu verbieten – ohne Erfolg.
Brüssel. – In Brüssel haben sich gestern und heute wieder Intellektuelle, Professoren, Kardinäle, Staatsoberhäupter, Abgeordnete, Politiker und Studenten versammelt, um an der National Conservatism Conference teilzunehmen. Doch der erste Tag wurde gestört. Wie in einer Videobotschaft von David Engels, einem der Teilnehmer der Konferenz, berichtet wird, hatte die Antifa in Brüssel die Konferenz massiv bedroht und verschiedene NGOs hatten ihren Protest gegen die Veranstaltung angekündigt. Der Bürgermeister von Brüssel verbot daraufhin die Konferenz, woraufhin ein zweiter Veranstaltungsort gesucht wurde. Aber auch dort verbot der Bürgermeister das Treffen mit der Begründung, es würde die öffentliche Sicherheit gefährden. Daraufhin wurde ein dritter Tagungsort gesucht und auch gefunden. Aber auch am dritten Ort wollte man, wie bei den beiden anderen, die Konferenz verbieten.
„Rechtsextreme nicht willkommen“
In dem Video, das Engels auf X (früher Twitter) geteilt hat, ist im Hintergrund zu sehen, wie sich Polizisten vor der Tür postiert haben. Kein Teilnehmer kam raus, keiner rein. Laut Engels konnten deshalb auch mehrere Redner das Gebäude nicht betreten, darunter Eric Zemmour und Viktor Orbán. Emir Kir, der Bürgermeister der Brüsseler Gemeinde Saint-Josse-ten-Noode, begründete das Verbot mit der Notwendigkeit, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, und fügte hinzu, dass „Rechtsextreme“ in seiner Stadt nicht willkommen seien.
Um die Konferenz wenigstens am dritten gewählten Veranstaltungsort durchführen zu können, erklärten die Organisatoren auf X, dass sie gegen die Entscheidung des dritten Bürgermeisters, die Konferenz auch am dritten alternativen Veranstaltungsort zu verbieten, gerichtlich vorgehen wollen. „Es liegt keine öffentliche Störung vor und es gibt keinen Grund, eine Versammlung von Politikern, Intellektuellen, Journalisten, Studenten, politischen Führern und besorgten Bürgern aufzulösen“, so die Organisatoren.
Organisatoren klagten erfolgreich gegen Verbot
Bei ihrer Klage gegen die Entscheidung der Behörden wurden die Organisatoren von ADF International unterstützt. Letztendlich bekamen die Organisatoren der Konferenz Recht. Eine Eilentscheidung der belgischen Justiz fiel zugunsten der Konferenzveranstalter aus.
In seiner Entscheidung, die als Sieg für die Meinungsfreiheit gewertet wurde, stellte das Gericht fest, dass „Artikel 26 der [belgischen] Verfassung jedermann das Recht gewährt, sich friedlich zu versammeln“, und dass der Bürgermeister zwar befugt sei, im Falle einer „ernsthaften Störung des öffentlichen Friedens oder anderer unvorhergesehener Ereignisse“ polizeiliche Anordnungen zu treffen, dass aber im vorliegenden Fall keine ausreichende Gewaltandrohung vorgelegen habe, um eine solche Maßnahme zu rechtfertigen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass es „nicht möglich erscheint, aus der angefochtenen Entscheidung abzuleiten, dass dem Kongress selbst eine friedensstörende Wirkung zugeschrieben wird“. Vielmehr, so heißt es in der Entscheidung, „scheint die Bedrohung der öffentlichen Ordnung allein aus den Reaktionen abzuleiten zu sein, die die Organisation des Kongresses bei den Gegnern hervorrufen könnte“. Damit kann der Kongress am zweiten Tag ohne weitere Unterbrechungen und Störungen fortgesetzt werden, worüber sich auch die Organisatoren des Kongresses erfreut zeigten.