Brüssel-Terrorist war in Tunesien zu mehr als 20 Jahren Haft verurteilt

Der islamistische Attentäter, der in Brüssel zwei schwedische Fußballfans erschossen hatte, war in seinem Heimatland zu 27 Jahren Haft verurteilt worden.

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Brüssel-Terrorist war in Tunesien zu mehr als 20 Jahren Haft verurteilt

Im Gefängnis fiel der spätere mutmaßliche Attentäter mehrmals durch unangemessenes Verhalten auf. (Symbolbild)

© Twitter/ IMAGO / Panthermedia

Brüssel/Malmö. – Nur wenige Tage sind seit dem brutalen Anschlag in Brüssel vergangen, bei dem zwei schwedische Männer erschossen und ein weiterer verletzt wurden. Der mutmaßliche Terrorist Abdesalem L. wird verdächtigt, die Männer nur deshalb angegriffen zu haben, weil sie Schweden waren. Wie die schwedische Zeitung Expressen berichtet, hat er selbst eine Vergangenheit in Schweden. Nachdem er 2011 zu 27 Jahren Haft verurteilt worden war, weil er eine gleichaltrige Frau geschwängert hatte, verließ er sein Heimatland Tunesien und kam mit einem Boot über die italienische Mittelmeerinsel Lampedusa nach Europa um in der EU Asyl zu beantragen. In den Jahren 2011 und 2012 hielt er sich unter anderem in Italien, Frankreich und Norwegen auf, bevor er im Mai 2012 nach Schweden kam.

Unangemessenes Verhalten in Haft

Im September 2012 wurde er dann zum ersten Mal auffällig. Damals wurde er von der schwedischen Polizei in Malmö mit 100 Gramm Kokain festgenommen. Später im Jahr wurde er wegen eines schweren Drogendelikts zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Expressen liegen Dokumente der schwedischen Strafvollzugs- und Bewährungsbehörde vor, die zeigen, wie sich L. während seiner Haftzeit verhielt. Er wollte in einer Anstalt in der Nähe von Norwegen untergebracht werden, weil er dort Verwandte hat. Außerdem wollte er im Gefängnis Englisch lernen, „um in der Welt besser zurechtzukommen“, und einen Beruf erlernen.

Der Strafvollzugs- und Bewährungsdienst stellte jedoch fest, dass L. – der den schwedischen Behörden einen leicht abweichenden Namen genannt hatte – Drogenprobleme hatte, und erklärte, dass ein „Risiko der Flucht, fortgesetzter Kriminalität, Sucht und anderen Fehlverhaltens“ bestünde. Die Behörde stellte außerdem fest, dass er während seiner Inhaftierung durch unangemessenes Verhalten und Drohungen gegenüber dem Personal aufgefallen war. Daher wurde er in einer Einrichtung der Sicherheitsstufe 1, in der Mörder und lebenslänglich Verurteilte ihre Strafe verbüßen, untergebracht.

Vollzugsbedienstete bedroht

Drei Tage nach seiner Ankunft in der Haftanstalt wurde ein erster Vermerk über unangemessenes Verhalten beim Frühstück gemacht. Einige Wochen später wurde der erste Vorfall gemeldet. Er soll eine Vollzugsbedienstete bedroht und gesagt haben, dass er sie „mit einem Messer abstechen“ werde, wobei es sich nach seinen Angaben um ein „arabisches Sprichwort“ und nicht um eine tatsächliche Drohung gehandelt haben soll. Nach dem Vorfall entschuldigte er sich und versprach, sich in Zukunft besser zu benehmen.

Bei einer anderen Gelegenheit wollte er, dass der Kiosk auf seine Bestellung wartet, während er sein Gebet beendet. Im Gefängnis wurden mehrere Vermerke über angebliches Fehlverhalten gemacht. Während seiner Zeit in Haft weigerte er sich mehrmals zu arbeiten, unter anderem mit der Begründung, dass „es Ramadan war und er nichts essen konnte, also konnte er auch nicht arbeiten“. Er weigerte sich auch, eine Urinprobe abzugeben, weil er es „nicht mag, wenn sie hinter seinem Rücken stehen, wenn er eine Urinprobe abgeben muss“, und weil seine Religion es ihm „nicht erlaubt, sich auszuziehen und nackt vor anderen Männern zu stehen“. Er wurde mindestens dreimal verwarnt und mehrfach in Einzelhaft genommen, weil es in seiner Abteilung zu Problemen, Drohungen und Schlägereien zwischen mehreren Insassen kam.

Asylantrag in Schweden

Aus den Unterlagen des Strafvollzugs- und Bewährungsdienstes geht außerdem hervor, dass Abdesalem L. über Telefon- und Besuchsgenehmigungen für eine Frau verfügte, die zunächst als Freundin und später als Ehefrau bezeichnet wurde, wie Expressen weiter berichtet. Sie soll zur Hälfte in Frankreich und zur Hälfte in Tunesien gelebt haben. Er habe auch Englisch gelernt und sei „immer besser“ geworden. L. beantragte Asyl in Schweden und erklärte dem Gefängnis- und Bewährungsdienst, dass er, wenn er es nicht bekäme, „nirgendwo anders hingehen könne“. Der Behörde zufolge war er besorgt und nervös darüber, was nach seiner bedingten Entlassung geschehen würde, und erklärte, er habe nicht die Absicht, seine kriminelle Karriere fortzusetzen.

Im März 2014 wurde Abdesalem L. bedingt entlassen. Im darauf folgenden Monat wurde er aus Schweden abgeschoben.

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