Straßburg/Stockholm. – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Beschwerde des christlichen Paares Daniel und Bianca Samson gegen Schweden als unzulässig zurückgewiesen. Das Paar hatte vor dem Straßburger Gericht versucht, das Sorgerecht für seine Töchter zurückzuerlangen, und eine schwere Verletzung seiner Elternrechte geltend gemacht. Mit dieser Entscheidung ist das Verfahren endgültig abgeschlossen und eine weitere Anfechtung ist nicht möglich. Gemeinsam mit der Familie prüfen die Anwälte der internationalen Menschenrechtsorganisation ADF International nun mögliche weitere Schritte.
Familie seit Jahren getrennt
Der Konflikt reicht bis Dezember 2022 zurück: Damals nahmen schwedische Behörden die beiden ältesten Töchter der Familie in staatliche Obhut. Auslöser war eine Meldung der ältesten Tochter in der Schule. Sie warf ihren Eltern vor, ihr kein Mobiltelefon zu erlauben und ihr das Schminken zu verbieten. In der Folge erhoben die Behörden den Vorwurf des „religiösen Extremismus“. Die Schülerin zog ihre Anschuldigungen jedoch später zurück. Dennoch wurden die Kinder von ihren Eltern getrennt und voneinander isoliert. Seitdem leben sie in unterschiedlichen Pflegefamilien. Eine umfassende Untersuchung der Behörden brachte keine Hinweise auf Misshandlung oder Vernachlässigung durch die Eltern zutage.
Die Entscheidung aus Straßburg stößt bei den juristischen Vertretern der Familie auf scharfe Kritik. Guillermo A. Morales Sancho, Rechtsberater von ADF International, erklärte: „Wir bedauern zutiefst die Entscheidung des Gerichts, diesen Fall zurückzuweisen, wenn man bedenkt, dass diese Familie seit über drei Jahren auseinandergerissen ist, obwohl eine vollständige Untersuchung Herrn und Frau Samson von jeglichem Missbrauch freigesprochen hat und die Sozialdienste nach einer erfolgreich absolvierten offiziellen Schulung ihre Fähigkeit und Eignung zur Kindererziehung bestätigt haben.“ Weiter sagte er: „Familien sollten frei nach ihren Überzeugungen leben können, ohne befürchten zu müssen, ihre Kinder an den Staat zu verlieren.“
Gericht sieht keine Verletzung der Menschenrechte
Der EGMR begründete seine Entscheidung damit, dass die Familie nicht alle möglichen Rechtsmittel innerhalb Schwedens ausgeschöpft habe. Eine Prüfung in Straßburg sei daher nicht möglich gewesen, so das Gericht. Zudem erklärte das Gericht, es erkenne keine offensichtliche Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention. Fragen zur Religionsfreiheit können demnach weiterhin vor schwedischen Gerichten vorgebracht werden. Zuvor hatten die Anwälte der Familie argumentiert, dass innerhalb des schwedischen Rechtssystems praktisch keine weiteren effektiven Rechtsmittel mehr zur Verfügung gestanden hätten.
Vorwurf religiöser Diskriminierung
Daniel und Bianca Samson stammen ursprünglich aus Rumänien und leben seit fast zehn Jahren in Schweden. Laut ihrer Darstellung ignorierten die Behörden wiederholt das Kindeswohl, indem sie eine Wiedervereinigung der Familie ablehnten – selbst nachdem alle Vorwürfe fallengelassen worden waren.
Nach Einschätzung der Unterstützer der Familie wirft der Fall grundsätzliche Fragen über das Vorgehen des schwedischen Jugendhilfesystems auf. Kritiker sehen Hinweise auf übermäßige Eingriffe staatlicher Behörden, eine zu lange Verfahrensdauer und eine mögliche Benachteiligung christlicher Familien. Als Argument für den angeblichen „religiösen Extremismus“ wurde von den Behörden unter anderem angeführt, dass die Familie regelmäßig, etwa dreimal pro Woche, einen Gottesdienst besucht. Für die Eltern und ihre Unterstützer ist dies lediglich Ausdruck ihres Glaubens und durch internationale Menschenrechtsnormen geschützt.
Nur ein Besuch pro Monat erlaubt
Bis heute dürfen Daniel und Bianca Samson ihre Töchter lediglich einmal im Monat sehen – und auch dann nur unter Aufsicht. Die Situation wird dadurch zusätzlich erschwert, dass die beiden Mädchen in unterschiedlichen Pflegefamilien untergebracht sind, die weit voneinander entfernt liegen. Die Entscheidung des EGMR bedeutet für die Familie daher vorerst das Ende ihrer Hoffnung auf eine schnelle juristische Lösung auf europäischer Ebene. Ob neue Verfahren vor schwedischen Gerichten angestrengt werden, wird derzeit geprüft.




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