Finnland: Fall um Bibelzitat als „Hassrede“ wird nun vor dem Obersten Gerichtshof verhandelt

Trotz der Bestätigung des einstimmigen Freispruchs durch das Berufungsgericht verfolgt die Staatsanwaltschaft die finnische Parlamentarierin Päivi Räsänen und Bischof Pohjola weiter.

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Finnland: Fall um Bibelzitat als „Hassrede“ wird nun vor dem Obersten Gerichtshof verhandelt

Die ehemalige finnische Innenministerin Päivi Räsänen mit einer Bibel.

© ADF International

Helsinki. – Erst Mitte November 2023 hatte das ein Gericht in Helsinki die ehemalige finnische Innenministerin und jetzige Parlamentsabgeordnete Päivi Räsänen sowie Bischof Juhana Pohjola, die sich wegen des Vorwurfs der „Hassrede“ vor Gericht verantworten mussten, zum zweiten Mal einstimmig freigesprochen. Wie jetzt bekannt wurde, hat die Staatsanwaltschaft jedoch Berufung gegen das Urteil angekündigt. Die Staatsanwaltschaft fordert Geldstrafen in Höhe von mehreren zehntausend Euro und besteht auf der Zensur der Veröffentlichungen von Räsänen und Pohjola.

Von zwei Gerichten einstimmig freigesprochen

Am 14. November 2023 hatte das Berufungsgericht Helsinki alle Anklagepunkte gegen Räsänen und Pohjola mit der Begründung abgewiesen, dass es „auf der Grundlage der in der Hauptverhandlung vorgelegten Beweise keinen Grund hat, den Fall in irgendeiner Hinsicht anders zu beurteilen als das Bezirksgericht“ (FREILICH berichtete). Der Oberste Gerichtshof muss nun entscheiden, ob er sich mit dem Fall befassen wird.

„Nachdem ich vor zwei Gerichten einstimmig freigesprochen wurde, habe ich keine Angst vor einer Anhörung vor dem Obersten Gerichtshof. Auch wenn mir bewusst ist, dass jeder Prozess Risiken birgt, würde ein Freispruch durch den Obersten Gerichtshof einen noch stärkeren positiven Präzedenzfall für das Recht aller Menschen auf freie Meinungsäußerung und Religionsfreiheit schaffen. Und sollte der Gerichtshof beschließen, die Freisprüche der unteren Gerichte aufzuheben, bin ich bereit, die Rede- und Religionsfreiheit notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu verteidigen“, sagte die Abgeordnete Päivi Räsänen.

„Prozess wird selbst zur Strafe“

Die ehemalige Innenministerin wurde 2021 wegen „Hassrede“ angeklagt, weil sie in einem Tweet von 2019, in einer Radiodiskussion von 2019 und in einer kirchlichen Broschüre von 2004 ihre auf ihrem Glauben basierenden Ansichten über Ehe und Sexualethik geteilt hatte. Bischof Juhana Pohjola wurde angeklagt, weil er Räsänens Broschüre vor fast zwei Jahrzehnten für seine Kirche veröffentlicht hatte. Ihr Fall erregte im vergangenen Jahr weltweites Medieninteresse, da Menschenrechtsexperten ihre Besorgnis über die Bedrohung der Meinungsfreiheit in Finnland zum Ausdruck brachten.

„Das Beharren des Staates auf der Fortsetzung der Strafverfolgung trotz eines so eindeutigen und einstimmigen Urteils des Bezirksgerichts und des Berufungsgerichts in Helsinki ist alarmierend. Menschen jahrelang vor Gericht zu zerren, sie stundenlangen polizeilichen Verhören zu unterziehen und Steuergelder zu verschwenden, um die tief verwurzelten Überzeugungen von Menschen zu kontrollieren, hat in einer demokratischen Gesellschaft keinen Platz. Wie so oft bei 'Hassreden'-Prozessen ist der Prozess selbst zur Strafe geworden“, sagte Paul Coleman, Geschäftsführer von ADF International, der Räsänens rechtliche Verteidigung unterstützt.

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