Italien: EuGH-Urteil schränkt Kontrolle von NGO-Schiffen ein
Nach einem aktuellen Urteil des europäischen Gerichtshofs (EuGH) dürfen italienische Behörden nur noch unter dem Nachweis „konkreter Gründe“ Schiffe mit Migranten kontrollieren.
Italien ist spätestens seit 2015 ein primäres Ziel afrikanischer Migranten. Viele suchen den Weg durch Libyen und begeben sich von dort aus mit Booten auf das Mittelmeer, in der Hoffnung im EU-Staat Italien Asyl beantragen zu können. Nicht selten werden dabei nicht-seetaugliche Boote genutzt, entweder aus Verzweiflung oder Kalkül, um von Küstenwache oder NGOs nach Europa gebracht zu werden. Waren durch die harte Linie der Regierung unter Innenminister Matteo Salvini (Lega) die Zahlen bis Oktober 2019 auf knapp 31.000 Asylanträge im Jahr gesunken, stiegen sie bis 2021 zuletzt wieder auf über 50.000 im Jahr an.
EuGH-Urteil: Überschrittene Personenzahl kein Grund mehr
Dem EuGH-Urteil zufolge dürfen auch bei deutlich überschrittener Personenzahl an Bord von Flüchtlingsschiffen – ein bisher gültiger Grund – keine Kontrollen mehr durchgeführt werden. Erst nach Anlandung des Schiffes an italienischen Küsten dürfen italienische Behörden das leere Schiff kontrollieren. Damit ist eine effektive Prüfung von Migration über das Mittelmeer durch den italienischen Staat äußerst erschwert, da die Prüfung aufgrund von Sicherheit, Gesundheit oder Umwelt bisher als populäres Mittel genutzt wurde. Die Entscheidung des EuGH ist höchstinstanzlich und für sämtliche nationalen Gerichte bindend.
Lampedusa: Überfülltes Flüchtlingslager geräumt (11.07.2022)
Wieder Hunderte Bootsmigranten auf Lampedusa gelandet (07.06.2022)