Russland erklärt LGBTQ-Bewegung zur „extremistischen Organisation“
Das russische Höchstgericht hat am Donnerstag die „internationale LGBT-Bewegung“ in Russland zu einer „extremistischen Organisation“ erklärt.
Moskau. – Die russische Justiz hat die internationale LGBTQ-Bewegung wegen „Extremismus“ verboten. Ein Richter des Obersten Gerichtshofs verlas das Urteil vor Journalisten, wie die Nachrichtenagentur AFP berichtete. Die Entscheidung trete „sofort“ in Kraft. Damit sei einem entsprechenden Antrag des russischen Justizministeriums stattgegeben worden, meldete die Agentur Interfax unter Berufung auf das Gericht. Es sei entschieden worden, „die internationale öffentliche LGBTQ-Bewegung als extremistische Organisation anzuerkennen und ihre Aktivitäten in Russland zu verbieten“. Das bedeutet, dass die entsprechenden Strukturen in Russland nicht mehr legal agieren können, da ihre Mitglieder, Unterstützer oder Organisatoren mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen müssen.
Unabhängige russische Medien kritisierten, dass die Richter nicht klargestellt hätten, wer genau zur „LGBT-Bewegung“ gehöre. Daher waren die konkreten Auswirkungen des Urteils zunächst unklar.
Auch Ungarn geht gegen LGBTQ-Ideologie vor
Russland ist nicht das einzige Land, das gegen die LGBTQ-Ideologie vorgeht. Vor gut zwei Jahren verabschiedete die ungarische Regierung ihr Kinderschutzgesetz, das es verbietet, Jugendlichen unter 18 Jahren Inhalte zugänglich zu machen, die „Abweichungen von der Identität des Geburtsgeschlechts, Geschlechtsumwandlungen und Homosexualität propagieren oder darstellen“. Gleiches gilt für die Darstellung von Sexualität als Selbstzweck in Büchern und anderen Medien.
In der Praxis kann bereits die bloße Darstellung von Homosexualität als „Propagieren“ angesehen werden. Darüber entscheidet eine staatliche Behörde, im Falle von Filmen beispielsweise der ungarische Medienrat. Nach seinem Urteil fallen Filme wie „Alles über meine Mutter“ von Pedro Almodovár oder „Blau ist eine warme Farbe“, das Filmdrama von Abdellatif Kechiche über ein junges lesbisches Liebespaar, in diese Kategorie und sind für Minderjährige verboten. In Deutschland sind diese Filme ab 12 beziehungsweise 16 Jahren freigegeben.